Beschlussvorlage - VO/4/600/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 19 das seinerzeit als Bebauungsplan für den Bebauungsplan Nr. 5 der ehemaligen Gemeinde Harkensee begonnen wurde, fortgeführt. Die Stadt Dassow hat das Verfahren zunächst bis zum Abwägungsbeschluss durchgeführt. Die öffentlichen und privaten Belangen wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Stadt Dassow hat auf den Satzungsbeschluss verzichtet, weil Ungenauigkeiten in der Plangrundlage erkennbar wurden. In Abhängigkeit von Vermessungen, auch für den ländlichen Wegebau, wurde festgestellt, dass ursprüngliche Annahmen für den B-Plan Nr. 19 nicht mehr bestätigt wurden. Die Lage des Katasters änderte sich in Bezug auf vorhandene Lage und Höhe im Gelände. Deshalb wird eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur Rechtssicherheit für den Bebauungsplan erforderlich. Die Baugenehmigung für das beabsichtigte Vorhaben wurde unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB bereits erteilt. Es ergeben sich andere Möglichkeiten für die Lage von Ausgleichs- und Ersatzflächen und andere Möglichkeiten für die Lage der Stellplatzanlage. Zur Rechtssicherheit ist das Verfahren nach Abwägungsbeschluss in Anpassung an das Kataster wieder aufzunehmen. Unter Berücksichtigung des Erneuten Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen. Da sich Grundzüge der Planung nicht ändern, die beabsichtigten Vorhaben bleiben gleich, wird auf eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet. Nach Durchführung der Verfahrensschritte können die weiteren Beschlüsse, Abwägungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss, erarbeitet werden.

 

Zur Illustration wird der Erneute Entwurf und der bereits als Abwägung beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Dassow beigefügt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.

 

2.         Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.

 

3.         Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, ist die  Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekannt zu geben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.

 

4.         In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

 

Loading...