Beschlussvorlage - VO/4/601/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Dorferneuerungsplanung der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
10.05.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
30.05.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow mit ihren ländlichen Ortsteilen ist in das Programm der Dorferneuerung
aufgenommen worden. Derzeit wird der Dorferneuerungsplan erstellt. Im
Dorferneuerungsplan wird zwischen öffentlichen und privaten Maßnahmen
unterschieden. Die privaten Maßnahmen werden sich überwiegend auf die Sanierung
historischer Gebäudesubstanz beziehen. Dabei sind insbesondere förderfähig die
Gebäude, die vor 1960 errichtet wurden. Auf eine gesonderte Hauskartei wird
aufgrund des Umfangs und der geringen zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel verzichtet. Grundsätzlich besteht die Forderung, dass die Zielsetzungen
der Gestaltungsrichtlinie der Dorferneuerung für die zur Sanierung
beabsichtigten Gebäude einzuhalten sind. Auf dieser Grundlage sind die für eine
Förderung vorgesehenen Gebäude jeweils zu bewerten.
Die
wesentliche Aufgabe der Stadt ist die Herausarbeitung und Bewertung der
öffentlichen Maßnahmen. Dabei differenziert die Stadt zwischen Zuordnungen zu
Maßnahmen der Dorferneuerung, Maßnahmen im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens
für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Pötenitz, Maßnahmen im ländlichen
Wegebau, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Zuordnung ist im weiteren
Prozess zu vervollständigen. Hier wird die Auffassung vertreten, dass eine
Variabilität besteht und die Zuordnung jeweils geändert werden kann.
Die
vorgelegten Unterlagen sind zu präzisieren. Die Maßnahmen, die im
Umlegungsverfahren vorgesehen sind, sind hinsichtlich ihrer Lage und
Inanspruchnahme von Flächen und ihrer Ausgestaltung genau zu definieren.
Derzeit liegen lediglich eine Bezeichnung und eine Kostenübersicht vor. Für
bereits beantragte Maßnahmen sind ebenfalls die Unterlagen zu vervollständigen.
Hier fehlen Angaben zur Art des Ausbaus und zur Lage bzw. beabsichtigten
Ausführung der Maßnahme und auch zu den in Anspruch zu nehmenden Kosten.
Zunächst
geht es also darum, den Umfang der Maßnahmen genau zu bestimmen und zu
bestätigen, um dann unter Berücksichtigung der, noch ausstehenden Zuarbeiten,
die Kosten insgesamt aufzulisten.
Grundlagen
für die Bestätigung sind:
-
die
Auflistung der Maßnahmen in der Dorferneuerungsplanung für die einzelnen Ortsteile,
-
Lagepläne
für die einzelnen Ortsteile mit Kennzeichnung der Maßnahmen,
-
Protokoll
der Abstimmung vom 08.02.2007 im Bauausschuss der Stadt Dassow.
Für die
Gestaltung der Gebäude wird als Information zur Förderung privater Maßnahmen
ein Auszug aus den Förderkriterien für private Maßnahmen der Gebäudesanierung
beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow bestätigt den Maßnahmenkatalog für die
Dorferneuerungsplanung und die Zuordnung zu den einzelnen Bereichen
(Dorferneuerung, Bodenordnungsverfahren, ländlicher Wegebau, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen).
2.
Auf
der Grundlage des Maßnahmenkataloges sind Kostenübersichtslisten unter Zuarbeit
Umlegungsstelle und unter Zuarbeit des Amtes für bereits beantragte Maßnahmen
zu erstellen.
3.
Nach
Erstellung der Maßnahmenpläne mit Zuordnungen und Kostenübersichten ist eine
Informationsveranstaltung durchzuführen; oder wahlweise eine öffentliche Auslegung
der Unterlagen im Amt Schönberger Land durchzuführen. Diese Veranstaltung ist
rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Nach
Erstellung des Maßnahmenkataloges und Durchführung des Verfahrens der
Öffentlichkeitsbeteiligung/Information der Öffentlichkeit über die
Dorferneuerung, ist der Dorferneuerungsplan zu beschließen.
