Beschlussvorlage - VO/1/453/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 22.02.2005 ist im § 9 (Öffentliche Bekanntmachungen) festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow durch Abdruck in der Ostsee-Zeitung, Ausgabe Grevesmühlener Zeitung erfolgen. Diese Art der Bekanntmachung verursachte bisher verhältnismäßig hohe Kosten. Unter dem Gesichtspunkt, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönberger Land ihre öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt UNS AMTSBLATT  veröffentlichen, ist im Rahmen der Haushaltsberatung 2007 der Hinweis gegeben worden, dass auch die Stadt Dassow aus Kostengründen hiervon Gebrauch machen sollte. Da die Veröffentlichung der Einladungen zu den einzelnen Sitzungen aus terminlichen Gründen nicht in v.g. Amtsblatt erfolgen kann, sollte hierzu der Schaukasten am ehemaligen Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Str. 17 b genutzt werden. Falls diese Änderungen bezüglich der öffentlichen Bekanntmachungen vorgenommen werden sollen, ist der Beschluss zu der in der Anlage beigefügten 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erforderlich.   

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Reduzieren

Anlagen

Loading...