Beschlussvorlage - VO/4/602/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow ergänzt den bereits wirksamen Teilflächennutzungsplan um die Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee, die mittlerer Weile zum Stadtgebiet gehören. Die frühzeitige Beteiligung von Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Im Ergebnis sind Anregungen und Stellungnahmen sowohl von Bürgern als auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu berücksichtigen.

Das Ergebnis der Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen wird als Diskussionsgrundlage beigefügt. Dazu zählen:

Tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern mit Abwägungsvorschlägen.

Als Diskussionsgrundlage dienen Übersichten aus dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Vorschlägen für die Berücksichtigung von Anregungen. Die Ergebnisse der Sitzung vom 01.03.2007, die in der Stadt Dassow statt fand, werden als Diskussionsgrundlage mit beigefügt. Auf der Grundlage der Entscheidung der Stadtvertretung ergeben sich Vorschläge, die für das weitere Verfahren zu berücksichtigen sind. Dies ist umso  wichtiger, weil auf der Grundlage der bestätigten Ziele die Prüfung der Umweltbelange vorzunehmen ist. Der Umweltbericht ist zu erstellen. Für den Umweltbericht sollen die Erkenntnisse des Landschaftsplanes, Bestandserhebung, genutzt werden. Die städtebaulichen Ziele sind nach Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen klar und präzise formuliert und bereits vorabgewogen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Bearbeitung des Landschaftsplanes soll dann der Umweltbericht erstellt werden. Erst mit Erstellung des Umweltberichtes bestehen die Voraussetzungen, den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen. Deshalb kommt der Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf diese Bedeutung als Arbeitsgrundlage für die Erstellung des Umweltberichtes unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Aufstellung des Landschaftsplanes bei. Sobald der Umweltbericht vorliegt, soll dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Auswertung der Stellungnahmen von Bürgern aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und überarbeitet den 1. Stand des Vorentwurfs als Grundlage für die Erstellung des Umweltberichtes unter Berücksichtigung der tatsächlichen städtebaulichen Ziele und als Grundlage und Vorbereitung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

Aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB (für die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange) ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

2.       Auf Kartierungen im Bereich der besonders zu beurteilenden Flächen in bzw. an Schutzgebieten wird zunächst verzichtet. Dies bedeutet, dass unter Umständen von einer Herausnahme von Flächen beim Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszugehen ist. Die davon berührten Flächen sind Gegenstand der Abwägungsunterlagen.

 

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