Beschlussvorlage - VO/4/602/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des bestehenden wirksamen Teilflächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Stadt Dassow um den Teilflächennutzungsplan für den nördlichen Teilbereich (für die ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)
hier: Zusammenfassung und Auswertung der TÖB-Beteiligung nach § 4 (1) BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie Vorbereitung der Grundlage für die Erstellung des Umweltberichtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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10.05.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.05.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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11.07.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow ergänzt den bereits wirksamen Teilflächennutzungsplan um die Bereiche
der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee, die mittlerer Weile zum
Stadtgebiet gehören. Die frühzeitige Beteiligung von Behörden nach § 4 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
wurde durchgeführt. Im Ergebnis sind Anregungen und Stellungnahmen sowohl von
Bürgern als auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu
berücksichtigen.
Das
Ergebnis der Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen wird als
Diskussionsgrundlage beigefügt. Dazu zählen:
Tabellarische
Zusammenstellung eingegangener Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie von Bürgern mit Abwägungsvorschlägen.
Als
Diskussionsgrundlage dienen Übersichten aus dem Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes mit Vorschlägen für die Berücksichtigung von Anregungen.
Die Ergebnisse der Sitzung vom 01.03.2007, die in der Stadt Dassow statt fand,
werden als Diskussionsgrundlage mit beigefügt. Auf der Grundlage der
Entscheidung der Stadtvertretung ergeben sich Vorschläge, die für das weitere
Verfahren zu berücksichtigen sind. Dies ist umso wichtiger, weil auf der Grundlage der
bestätigten Ziele die Prüfung der Umweltbelange vorzunehmen ist. Der
Umweltbericht ist zu erstellen. Für den Umweltbericht sollen die Erkenntnisse
des Landschaftsplanes, Bestandserhebung, genutzt werden. Die städtebaulichen
Ziele sind nach Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen klar und präzise
formuliert und bereits vorabgewogen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der
Bearbeitung des Landschaftsplanes soll dann der Umweltbericht erstellt werden.
Erst mit Erstellung des Umweltberichtes bestehen die Voraussetzungen, den
Entwurf- und Auslegungsbeschluss für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2
BauGB bzw. das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen. Deshalb
kommt der Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf diese Bedeutung als
Arbeitsgrundlage für die Erstellung des Umweltberichtes unter Einbeziehung der
Erkenntnisse der Aufstellung des Landschaftsplanes bei. Sobald der
Umweltbericht vorliegt, soll dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
vorbereitet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Auswertung der Stellungnahmen von
Bürgern aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Stellungnahmen von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und
überarbeitet den 1. Stand des Vorentwurfs als Grundlage für die Erstellung des
Umweltberichtes unter Berücksichtigung der tatsächlichen städtebaulichen Ziele
und als Grundlage und Vorbereitung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Aus den Verfahren nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB (für die frühzeitige
Öffentlichkeits- bzw. frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger
Träger öffentlicher Belange) ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
2.
Auf
Kartierungen im Bereich der besonders zu beurteilenden Flächen in bzw. an
Schutzgebieten wird zunächst verzichtet. Dies bedeutet, dass unter Umständen
von einer Herausnahme von Flächen beim Antrag auf Genehmigung des
Flächennutzungsplanes auszugehen ist. Die davon berührten Flächen sind
Gegenstand der Abwägungsunterlagen.
