Beschlussvorlage - VO/3/145/2006-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die am 07.03.2007 durch die Stadtvertretung Dassow beschlossene Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken wurde dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin (StAUN) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Dabei wurde von Seiten des StAUN eindeutig klargestellt, dass die nachfolgend genannten Regelungen in der beschlossenen Satzung nicht zulässig sind:

-          Reiten am Strand,

-          Abbrennen von Feuern,

-          grillen,

-          Aufbau nicht nach anderen Rechtsvorschriften zu genehmigenden Gegenständen wie Sportgeräte, Automaten, Verkaufsstände usw.,

 

Es ist somit erforderlich, die derzeit beschlossene Satzung hinsichtlich der vorstehend genannten Regelungen zu ändern.

 

In der Anlage wird die, aufgrund der vorstehend genannten Hinweise, geänderte Satzung beigefügt.

(Rot = neue Formulierung, durchgestrichen = entfernt)

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die anliegende Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.

Reduzieren

Anlagen

Loading...