Beschlussvorlage - VO/4/642/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Dassow hat am 07.03.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" beschlossen. Der Vorentwurf des B-Planes Nr. 20 wurde am 19.06.07 im Bauausschuss beraten. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Wegegrundstück der Schillerstraße bis zum Anschluss an die Grevesmühlener Straße in den Geltungsbereich des B-Planes aufgenommen werden soll. Des Weiteren wurde vom Bauausschuss vorgeschlagen, in der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, unter Punkt 10.3, den Begriff "nicht glänzende" durch "nur unglasierte" (...Ziegel oder Betonpfannen) zu ersetzen.

Zur Sitzung der Stadtvertretung wurde der Vorentwurf des B-Planes erarbeitet. Dabei wurden die Vorschläge des Bauausschusses berücksichtigt.

Die Stadtvertretung wird nun gebeten, den Vorentwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit einem von der Stadt autorisierten Vorentwurf durchgeführt werden kann. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch einen zweiwöchigen Aushang des Vorentwurfs im FB IV des Amtes Schönberger Land durchgeführt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1)  Die Stadtvertretung Dassow billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20  "Wohngebiet an der Schillerstraße"

 

2)  Die Stadtvertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

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