Beschlussvorlage - VO/4/556/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die 2. Änderung Nr. 1 (der ehemaligen Gemeinde Pötenitz)für das Wohngebiet am Dorfschlag in Pötenitz
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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08.02.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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20.02.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.03.2007
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18.04.2007
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11.07.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung
der 2. Änderung des B-Planes Nr.1 im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB,
weil sich die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht ändern.
Es bestehen folgende Planungsziele:
-
Umwandlung
von Grünfläche in WA-Gebiete östlich von W11 und W8.2
-
Vergrößerung
der GRZ für die Gebiete WA8.1 und WA8.2 von 0 ,3 auf 0,325
-
Regelung
der Zulässigkeit engobierter und
edelengobierter Dacheindeckung
-
Ausnahmeregelung
für ein mittig gelegenes schmales Grundstück wird definiert.
Das Verfahren wird mit Beteiligung berührter Behörden und
sonstiger TÖB nach § 4Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird nach §3
Abs.2 BauGB beteiligt. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte werden die
Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und behandelt. Auf dieser Grundlage
wird dann die Satzung beschlossen. Da die zusätzlichen Versiegelungen
ausgeglichen werden, sind keine Beeinträchtigungen von Umweltbelangen gegeben.
Auf eine Prüfung der Umweltbelange wird im vereinfachten Verfahren verzichtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 (der ehemaligen Gemeinde Pötenitz) für das Wohngebiet Am
Dorfschlag in Pötenitz. Das Verfahren wird nach den Anforderungen des § 13
BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung
und der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1.
- Die
Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan werden für die
Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden bestimmt.
Eine Prüfung der Umweltbelange ist nicht erforderlich. Darauf wird bei der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
- Die
Öffentlichkeit ist durch öffentliche Auslegung über die Planungsabsichten
zu unterrichten. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die
berührten Behörden und sonstigen TÖB sind am Aufstellungsverfahren in
Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur
Abgabe von Stellungnahmen in angemessener Frist zu geben.
