Beschlussvorlage - VO/6/046/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH musste mit der Übernahme des Altwohnungsbestandes (Wohnblöcke) auch die sogenannten Altschulden übernehmen.

Gemäß Altschuldenhilfegesetzt wurden Teilentlastungen vorgenommen. Es verblieb ein Schuldenanteil im Jahr 1994  in Höhe von DM 980.554,50. Über diesen Betrag wurde 1994 ein Darlehensvertrag unterzeichnet. Die Nachträge 1995 und 1999 beinhalteten Zinsanpassungen, welche zum 30.12.2008 ablaufen. Der nom. Zinssatz p. a. beläuft sich zurzeit auf 6,81 %.

Um schon jetzt, sich langfristig einen noch positiven Zinssatz zu sichern, wurde von Seiten der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH die Möglichkeit einer Forward- Vereinbarung mit der Kredit gebenden Bank gewählt. Das Angebot der DKB AG beläuft sich auf 5,61 % p. a. mit einer Festzinsperiode vom 01.01.2009 bis zum 30.12.2025. Der Restkreditbetrag zum Ablauf der Zinsbindung 30.12.2008 beträgt 391.953,71 EUR.

Hiermit wird für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH langfristige Planungssicherheit für die anstehende Kreditkosten (Zinsen und Tilgung) in überschaubaren und finanzierbaren Höhe erreicht.

Die stetig steigenden Zinsen geboten eine Eilentscheidung diesbezüglich vorzunehmen, um der Kostensteigerung im Zinsbereich vorzubeugen und der stadteigenen Gesellschaft vor zusätzlichen Ausgaben zu bewahren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Forward-Vereinbarung der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH mit der Deutschen Kreditbank AG, gemäß Nachtrag

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