Beschlussvorlage - VO/6/047/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Dassow hat am 12.07.2006 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.600.000,00 EUR für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH zur Erweiterung des Gewerbegebietes Holmer Berg III zu gestimmt.

Der Gesamtbetrag unterteilte sich in 1.248.000,00 EUR voraussichtliche Förderung und 352.000,00 EUR aufzubringender Eigenanteil. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu beiden Beträgen wurde am 30.08.2006 erteilt.

Am 09.08.2007 erging ein neuer Zuwendungsbescheid zur Erweiterung des Gewerbegebietes von Seiten des Landesförderinstitut M-V.

In diesem Zuwendungsbescheid sind die voraussichtlichen  Erschließungskosten minimiert auf insgesamt 1.513.300,00 EUR mit einer voraussichtlichen Förderung in Höhe von 1.046.800,00 €.

Da sich die Förderhöhe sowie der Eigenanteil ändern, sind die Abschluss von zwei neuen Ausfallbürgschaften und die Anpassung an den neuen Gegebenheiten notwendig.

Die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH ist bei den Kosten von folgenden Maximalhöhen ausgegangen:

  • Baukosten                                                         1.269.000,00 €
  • Grunderwerbs- und Erwerbsnebenkosten       59.000,00 €
  • Projektbezogenen Nebenkosten                               33.000,00 €
  • Finanzierungskosten                                             169.000,00 €
  • GESAMTKOSTEN                                             1.530.000,00 €

Die Darlehen bzw. Ausfallbürgschaften sind Maximalkosten angepasst worden und teilen sich in

  • Förderung                                                          1.045.000,00 €
  • Eigenanteil                                                           485.000,00 €
  • GESAMT                                                          1.530.000,00 €

 

Gemäß Förderbescheid sind bereits in diesem Jahr (30.10.2007)  Fördermittel abzurufen, daher ist es erforderlich von Seiten des Hauptausschusses eine Eilentscheidung zu treffen, um schnellstmöglich mit der Investitionsmaßnahme zu beginnen und den Abruf der Fördermittel termingerecht zu gewährleisten.

Die Ausfallbürgschaften dienen hierbei, um die beide Darlehen abzusichern, da eine Vorfinanzierung der Erschließungskosten notwendig ist. Fördermittel werden nur auf bereits bezahlte Rechnungen erstattet.

 

Die beiden neuen modifizierten Ausfallbürgschaften ersetzten die bereits genehmigen Bürgschaften zur Erschließung des Gewerbegebietes Holmer Berg III.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaf in Höhe von

1.530.000,00 EUR für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH  (GGD) zur Erweiterung des Gewerbegebietes Holmer Berg III zu Gunsten der Deutschen Kreditbank AG (DKB) unter dem Vorbehalt

der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von Seiten des Landkreises NWM.

Die Ausfallbürgschaft ist in folgende zwei Teilbereiche aufzugliedern:

            a) Höhe der Fördermittel             1.045.000,00 €

            b) Höhe des Restbetrages/Eigenanteil        485.000,00 €

 

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