Beschlussvorlage - VO/4/607/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Dassow für den Ortskern
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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26.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Dassower Ortskern
wurde bereits im Bauausschuss beraten und befürwortet.
Ausgangspunkt
war die Nichtgenehmigungsfähigkeit der Umnutzung eines Hofgebäudes aufgrund der
nicht gesicherten Erschließung sowie Nichteinhaltung vorgeschriebener
Abstandsflächen. Die Regelungsmöglichkeit dessen ist planungsrechtlich über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.
Die
frühen ackerbaulichen Strukturen im Ortskern sind noch sehr gut erhalten. Ziel
ist es, die großen Nebengebäude der Hofanlagen zu erhalten und den heutigen
Nutzungsstrukturen anzupassen, d. h. diese Gebäude einer Nutzung für z. B.
Wohnen oder Nichtstörendem Gewerbe zuzuführen. Zudem hat die Stadt Dassow
dieses Ziel bereits im damals aufgestelltem Rahmenplan zum Ausdruck gebracht.
Empfehlung
aus dem Bauausschuss war zur klaren Abgrenzung des b-Planes, eine
Vorortbegehung durchzuführen und gleichzeitig auch die Parksituation sowie
Erschließungsmöglichkeiten mitzubetrachten.
Die
Begehung ist zwischenzeitlich mit dem Sanierungsträger, Vertretern der Stadt
sowie des Amtes erfolgt. Die planungsrechtliche Sicherung der alten
Hofstrukturen sowie Nutzung der Möglichkeit einer behutsamen baulichen
innerstädtischen Verdichtung ist nach der Besichtigung nur zu empfehlen.
Der
Geltungsbereich ist in der Anlage beigefügt. Die detaillierten Planungsziele
werden in der Sitzung erläutert.
Das
Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet der Stadt Dassow. Die Durchführung erfolgt
daher auch über den Sanierungsträger der Stadt Dassow, die GOS.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
23 der Stadt Dassow für den Ortskern.
- Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
Kosten für das Planverfahren laufen im Rahmen der Sanierung Stadt Dassow
über den treuhänderischen Sanierungsträger GOS.
