Beschlussvorlage - VO/4/607/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Dassower Ortskern wurde bereits im Bauausschuss beraten und befürwortet.

Ausgangspunkt war die Nichtgenehmigungsfähigkeit der Umnutzung eines Hofgebäudes aufgrund der nicht gesicherten Erschließung sowie Nichteinhaltung vorgeschriebener Abstandsflächen. Die Regelungsmöglichkeit dessen ist planungsrechtlich über die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

 

Die frühen ackerbaulichen Strukturen im Ortskern sind noch sehr gut erhalten. Ziel ist es, die großen Nebengebäude der Hofanlagen zu erhalten und den heutigen Nutzungsstrukturen anzupassen, d. h. diese Gebäude einer Nutzung für z. B. Wohnen oder Nichtstörendem Gewerbe zuzuführen. Zudem hat die Stadt Dassow dieses Ziel bereits im damals aufgestelltem Rahmenplan zum Ausdruck gebracht.

 

Empfehlung aus dem Bauausschuss war zur klaren Abgrenzung des b-Planes, eine Vorortbegehung durchzuführen und gleichzeitig auch die Parksituation sowie Erschließungsmöglichkeiten mitzubetrachten.

 

Die Begehung ist zwischenzeitlich mit dem Sanierungsträger, Vertretern der Stadt sowie des Amtes erfolgt. Die planungsrechtliche Sicherung der alten Hofstrukturen sowie Nutzung der Möglichkeit einer behutsamen baulichen innerstädtischen Verdichtung ist nach der Besichtigung nur zu empfehlen.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage beigefügt. Die detaillierten Planungsziele werden in der Sitzung erläutert.

 

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet der Stadt Dassow. Die Durchführung erfolgt daher auch über den Sanierungsträger der Stadt Dassow, die GOS.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Dassow für den Ortskern.
  2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Kosten für das Planverfahren laufen im Rahmen der Sanierung Stadt Dassow über den treuhänderischen Sanierungsträger GOS.
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