Beschlussvorlage - VO/3/256/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Landes-Schiedsstellengesetz – SchStG M-V) vom 13.09.1990 in der derzeit gültigen Fassung richten die Gemeinden zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine oder mehrere Schiedsstellen ein, d.h. die Bildung einer Schiedsstelle gehört zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können statt dessen gemeinsame Schiedsstellen bilden.

 

Seinerzeit wurden die beiden Schiedspersonen, Herr Methling und Frau Heese,  durch die Stadt Dassow gewählt und auch vom Amtsgericht Grevesmühlen bestellt. Herr Methling hat seine Tätigkeit als Schiedsperson bereits vor geraumer Zeit niedergelegt. Die Stellvertreterin Frau Heese war somit alleinige Schiedsperson für die Stadt Dassow. In diesem Jahr ist allerdings auch die Wahlzeit von Frau Heese abgelaufen.

 

Aufgrund der geringen Schlichtungsverfahren empfiehlt sogar das Amtsgericht Grevesmühlen, eine gemeinsame Schiedsstelle für alle amtsangehörigen Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land zu bilden.

 

Der Schiedsmann der gemeinsamen Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land, Herr Hans-Peter Wilms, betreut derzeit die amtsangehörigen Gemeinden Groß Siemz, Grieben, Lockwisch, Menzendorf, Papenhusen, Lüdersdorf, Niendorf, Roduchelstorf und die Stadt Schönberg.

 

Zum 31.12.2007 endet die Wahlzeit der derzeitigen Schiedsperson, Herrn Hans-Peter Wilms. Derzeit wird eine Ausschreibung für das Ehrenamt der Schiedspersonen des Amtes Schönberger Land vorbereitet und in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht. Dabei können sich alle Interessierte des Amtes Schönberger Land, die die Voraussetzungen für das Ehrenamt erfüllen, bewerben. Nähere Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Dassow beschließt, die gemeindlichen Aufgaben in Zusammenhang mit der Einrichtung und Betreuung einer Schiedsstelle auf das Amt zu übertragen.
  2. Die amtsangehörige Stadt Dassow bildet mit den anderen Gemeinden des Amtes Schönberger Land eine gemeinsame Schiedsstelle.
  3. Die Schiedsstelle hat ihren Sitz im Amtsgebäude Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg.
Loading...