Beschlussvorlage - VO/3/256/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung und Betreuung einer Schiedsstelle auf das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.09.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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26.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 1
Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Landes-Schiedsstellengesetz
– SchStG M-V) vom 13.09.1990 in der derzeit gültigen Fassung richten die
Gemeinden zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine oder mehrere
Schiedsstellen ein, d.h. die Bildung einer Schiedsstelle gehört zu den
Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Amtsangehörige Gemeinden eines Amtes können
statt dessen gemeinsame Schiedsstellen bilden.
Seinerzeit
wurden die beiden Schiedspersonen, Herr Methling und Frau Heese, durch die Stadt Dassow gewählt und auch vom
Amtsgericht Grevesmühlen bestellt. Herr Methling hat seine Tätigkeit als
Schiedsperson bereits vor geraumer Zeit niedergelegt. Die Stellvertreterin Frau
Heese war somit alleinige Schiedsperson für die Stadt Dassow. In diesem Jahr
ist allerdings auch die Wahlzeit von Frau Heese abgelaufen.
Aufgrund
der geringen Schlichtungsverfahren empfiehlt sogar das Amtsgericht
Grevesmühlen, eine gemeinsame Schiedsstelle für alle amtsangehörigen Gemeinden
und Städte des Amtes Schönberger Land zu bilden.
Der
Schiedsmann der gemeinsamen Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land, Herr
Hans-Peter Wilms, betreut derzeit die amtsangehörigen Gemeinden Groß Siemz,
Grieben, Lockwisch, Menzendorf, Papenhusen, Lüdersdorf, Niendorf, Roduchelstorf
und die Stadt Schönberg.
Zum
31.12.2007 endet die Wahlzeit der derzeitigen Schiedsperson, Herrn Hans-Peter
Wilms. Derzeit wird eine Ausschreibung für das Ehrenamt der Schiedspersonen des
Amtes Schönberger Land vorbereitet und in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes
veröffentlicht. Dabei können sich alle Interessierte des Amtes Schönberger
Land, die die Voraussetzungen für das Ehrenamt erfüllen, bewerben. Nähere
Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Dassow
beschließt, die gemeindlichen Aufgaben in Zusammenhang mit der Einrichtung
und Betreuung einer Schiedsstelle auf das Amt zu übertragen.
- Die amtsangehörige Stadt Dassow
bildet mit den anderen Gemeinden des Amtes Schönberger Land eine
gemeinsame Schiedsstelle.
- Die Schiedsstelle hat ihren
Sitz im Amtsgebäude Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg.
