Beschlussvorlage - VO/4/703/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Dassow hat auf Ihrer Sitzung am 22.06.2006 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 Pötenitz „Schlossbereich-Wiesenkamp“ der Stadt Dassow beschlossen.

 

Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß §17 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 26.07.2007 beteiligt worden.

 

Aufgrund der ablehnenden Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 04.09.2007 wurde eine erneute Abstimmung der Planungsziele mit der Behörde und in deren Ergebnis eine Anpassung an die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung vorgenommen.

 

Der Stadtvertretung Dassow liegt nunmehr der Vorentwurf der Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan vor.

 

Auf einer neu zu entwickelnden Fläche von ca. 1,0 ha soll in einem Sondergebiet Ferienhäuser eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern erfolgen. Damit wird dem im Flächennutzungsplan formulierten städtebaulichen Ziel der Stadt Dassow entsprochen,  im Ortsteil Pötenitz einen Schwerpunkt für touristische Nutzungen zu entwickeln. Das Vorhaben soll insbesondere den geplanten Ausbau der ehemaligen Gutsanlage zu einem touristischen Anziehungspunkt ergänzen.

 

Im bereits bebauten Bereich entlang der Bergstraße und des Strandweges mit einer Größe von ca. 1,8 ha soll die vorhandene Bebauung im Sinne des §34 BauGB verdichtet werden. Mit der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet wird dem Umstand entsprochen, dass die mit der ehemals vorgesehen Mischgebietsnutzung angestrebte Entwicklung einer Mischstruktur von Wohnen und Gewerbe/Handwerk sich entgegen den Erwartungen der Stadt Dassow nicht vollzogen hat. Vielmehr hat sich in diesem Bereich die Wohnnutzung verfestigt und soll mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes nun gesichert werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 Pötenitz  „Schlossbereich-Wiesenkamp“.

 

  1. Der Vorentwurf wird in der vorliegenden Fassung zur Beteiligung nach §4 Abs.1 BauGB an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden über Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages durch den Investor getragen.

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