Beschlussvorlage - VO/4/700/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1 "Am Dorfschlag" - Beratung zu den Festsetzungen von Nebenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.10.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.11.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
1. Oktober hat der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Begehung im B-Plan Nr. 1
Pötenitz durchgeführt. In diesem rahmen ist festgestellt worden, dass die
Festsetzungen für Nebenanlagen weder in der Einhaltung der Dachform/-neigung
noch innerhalb der Baugrenzen eingehalten wurden.
Im
Amt gehen aus diesem Grund zurzeit mehrere Anträge zur Änderung des
Bebauungsplanes diesbezüglich ein. Den Betroffenen droht eine Ordnungsverfügung.
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes liegt derzeit öffentlich im Amt Schönberger
Land zur Einsicht aus. Die Nebenanlagen sind nicht Gegenstand dieser Änderung.
Im
Einzelnen liegen folgende Änderungsanträge zu Nebenanlagen zusammengefasst vor:
Dachneigung/
-form: alt Festsetzung: mind. 38 °
und Satteldach
Neu: Pult- und Flachdächer
Baugrenze:
alt: nur innerhalb Baugrenzen
zulässig
Neu: auch
außerhalb bis zu einer max. Grundfläche von 30 m² zulässig
Hinsichtlich
der Baugrenze ist ein Antrag bereits im Bauausschuss wie vor behandelt worden.
Gleichzeitig
liegt ein konkreter Antrag auf Befreiung von der Festsetzung zur Einfriedung
vor. Dieser wird im nichtöffentlichen Teil im Bauausschuss am 6.11.2007 vorerst
behandelt und ist im Einzelfall durch die Stadt zu entscheiden.
Die
Änderungsanträge sind nicht mehr durch Befreiung von den Festsetzungen zu
regulieren, sondern bei Zustimmung durch die Stadt im Rahmen einer Planänderung
nur möglich. Dies kann in 2 Varianten erfolgen. Zum einen im Rahmen der
Abwägung zur 2. Änderung, jedoch wird eine Überarbeitung und nochmalige
Auslegung bzw. TÖB-Beteiligung notwendig und verlängert in jedem Fall das
Verfahren der 2. ‚Änderung mit seinen jetzigen Inhalten.
Die
2. Möglichkeit besteht in der Aufstellung einer 3. vereinfachten Änderung, die
ebenso die Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB`s zum Inhalt hat.
In
beiden Fällen entstehen zusätzliche Kosten, die zu übernehmen sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt die Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.
1 „Dorfschlag“ für die Nebenanlagen im Rahmen
a) der zur Zeit im Verfahren
befindlichen 2. Änderung oder
b) über eine 3. Änderung des
Bebauungsplanes.
Die
Kosten trägt
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