Beschlussvorlage - VO/4/700/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 1. Oktober hat der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Begehung im B-Plan Nr. 1 Pötenitz durchgeführt. In diesem rahmen ist festgestellt worden, dass die Festsetzungen für Nebenanlagen weder in der Einhaltung der Dachform/-neigung noch innerhalb der Baugrenzen eingehalten wurden.

Im Amt gehen aus diesem Grund zurzeit mehrere Anträge zur Änderung des Bebauungsplanes diesbezüglich ein. Den Betroffenen droht eine Ordnungsverfügung.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes liegt derzeit öffentlich im Amt Schönberger Land zur Einsicht aus. Die Nebenanlagen sind nicht Gegenstand dieser Änderung.

 

Im Einzelnen liegen folgende Änderungsanträge zu Nebenanlagen zusammengefasst vor:

 

Dachneigung/ -form:       alt Festsetzung: mind. 38 ° und Satteldach

                                    Neu:                 Pult- und Flachdächer

 

Baugrenze:                    alt:                    nur innerhalb Baugrenzen zulässig

                                    Neu: auch außerhalb bis zu einer max. Grundfläche von 30 m²  zulässig

 

Hinsichtlich der Baugrenze ist ein Antrag bereits im Bauausschuss wie vor behandelt worden.

 

Gleichzeitig liegt ein konkreter Antrag auf Befreiung von der Festsetzung zur Einfriedung vor. Dieser wird im nichtöffentlichen Teil im Bauausschuss am 6.11.2007 vorerst behandelt und ist im Einzelfall durch die Stadt zu entscheiden.

 

Die Änderungsanträge sind nicht mehr durch Befreiung von den Festsetzungen zu regulieren, sondern bei Zustimmung durch die Stadt im Rahmen einer Planänderung nur möglich. Dies kann in 2 Varianten erfolgen. Zum einen im Rahmen der Abwägung zur 2. Änderung, jedoch wird eine Überarbeitung und nochmalige Auslegung bzw. TÖB-Beteiligung notwendig und verlängert in jedem Fall das Verfahren der 2. ‚Änderung mit seinen jetzigen Inhalten.

Die 2. Möglichkeit besteht in der Aufstellung einer 3. vereinfachten Änderung, die ebenso die Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB`s zum Inhalt hat.

In beiden Fällen entstehen zusätzliche Kosten, die zu übernehmen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Dorfschlag“ für die Nebenanlagen im Rahmen

 

a)       der zur Zeit im Verfahren befindlichen 2. Änderung oder

b)       über eine 3. Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die Kosten trägt ……………………………….

 

  

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