Beschlussvorlage - VO/6/050/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Absicherung der Erschließung des B-Planes Nr.:20 „Wohngebiet an der Schillerstraße“ ist gemäß § 8 des Erschließungsvertrage eine Kreditaufnahme möglich nach vorheriger Zustimmung der Stadt.

Unter der Berücksichtung dieser Zustimmung ist eine dingliche Absicherung dieses Kredites erforderlich, da die stag STADTBAU GmbH nicht im eigenen Namen, sondern treuhänderisch für die Stadt Dassow tätig ist.

Weiterhin ermöglicht die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dassow, dass von Seiten der stag STADTBAU GmbH ein Kommunalkredit aufgenommen werden kann. Dieser gestaltet sich zinsgünstiger und erspart somit unnötige Kosten.

 

Zur dinglichen Absicherung der Erschließungsmaßnahmen zum Wohngebiet „Litzendorfstraße“ wurden bereits Ausfallbürgschaften übernommen. Für den 1. Bauabschnitt wurden diese gewährten Bürgschaften bereits zurückgegeben. Im 2. Bauabschnitt sind von 23 Baugrundstücken bisher 14 Grundstücke veräußert. Die erzielten Verkaufserlöse betrage bisher 476.299,00 €.

Die derzeitige Auslastung des Wohngebietes beträgt somit ca. 60%.

Aus dem sehr guten Abschluss des 1. Bauabschnittes und dem guten bisherigen Vermarktungsergebnis aus dem 2. Bauabschnitt des Wohngebietes „Litzendorfstraße“ läst sich erkennen, dass sich eine treuhänderischen Erschließung von Wohngebieten über die stag STADTBAU GmbH bisher bewährt hat und das Risiko einer Inanspruchnahme der Bürgschaften gering ist.

 

Zur Absicherung der Erschließung werden Bürgschaften in Höhe von insgesamt 500.000,00 € zu Gunsten der stag STADTBAU GmbH benötigt. Die Bürgschaft teilt sich in zwei Bereiche. Des Einen als Kontokorrentkredit in Höhe von 300.000,00 € und als Weiteres für ein Investitionsdarlehen in Höhe von 200.000,00 €.

 

Die Ausfallbürgschaft ist genehmigungspflichtig, gemäß § 58 KV M-V, durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt für die Erschließung des Wohngebietes „ Wohngebiet an der Schillerstraße“, B – Plan Nr.: 20 der Stadt Dassow die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von insgesamt 500.000,00 € unterteilt in

300.000,00 € zur Bereitstellung eines Kontokorrentkredites und

200.000,00 € für ein Investitionsdarlehen

zugunsten der stag STADTBAU GmbH, Schmaler Weg 9 in 28844 Weyhe

gegenüber der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest.

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