Beschlussvorlage - VO/6/050/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der STADTBAU GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Regional- u. Investitionsförderung
- Bearbeiter:
- Heike Westphal-alt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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14.11.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur
Absicherung der Erschließung des B-Planes Nr.:20 „Wohngebiet an der
Schillerstraße“ ist gemäß § 8 des Erschließungsvertrage eine
Kreditaufnahme möglich nach vorheriger Zustimmung der Stadt.
Unter der
Berücksichtung dieser Zustimmung ist eine dingliche Absicherung dieses Kredites
erforderlich, da die stag STADTBAU GmbH nicht im eigenen Namen, sondern
treuhänderisch für die Stadt Dassow tätig ist.
Weiterhin
ermöglicht die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dassow, dass von
Seiten der stag STADTBAU GmbH ein Kommunalkredit aufgenommen werden kann.
Dieser gestaltet sich zinsgünstiger und erspart somit unnötige Kosten.
Zur
dinglichen Absicherung der Erschließungsmaßnahmen zum Wohngebiet
„Litzendorfstraße“ wurden bereits Ausfallbürgschaften übernommen.
Für den 1. Bauabschnitt wurden diese gewährten Bürgschaften bereits
zurückgegeben. Im 2. Bauabschnitt sind von 23 Baugrundstücken bisher 14 Grundstücke
veräußert. Die erzielten Verkaufserlöse betrage bisher 476.299,00 €.
Die
derzeitige Auslastung des Wohngebietes beträgt somit ca. 60%.
Aus dem
sehr guten Abschluss des 1. Bauabschnittes und dem guten bisherigen
Vermarktungsergebnis aus dem 2. Bauabschnitt des Wohngebietes
„Litzendorfstraße“ läst sich erkennen, dass sich eine
treuhänderischen Erschließung von Wohngebieten über die stag STADTBAU GmbH
bisher bewährt hat und das Risiko einer Inanspruchnahme der Bürgschaften gering
ist.
Zur
Absicherung der Erschließung werden Bürgschaften in Höhe von insgesamt
500.000,00 € zu Gunsten der stag STADTBAU GmbH benötigt. Die Bürgschaft
teilt sich in zwei Bereiche. Des Einen als Kontokorrentkredit in Höhe von
300.000,00 € und als Weiteres für ein Investitionsdarlehen in Höhe von
200.000,00 €.
Die
Ausfallbürgschaft ist genehmigungspflichtig, gemäß § 58 KV M-V, durch die
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt für die Erschließung des Wohngebietes „
Wohngebiet an der Schillerstraße“, B – Plan Nr.: 20 der Stadt
Dassow die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von insgesamt 500.000,00
€ unterteilt in
300.000,00
€ zur Bereitstellung eines Kontokorrentkredites und
200.000,00
€ für ein Investitionsdarlehen
zugunsten
der stag STADTBAU GmbH, Schmaler Weg 9 in 28844 Weyhe
gegenüber
der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest.
