Beschlussvorlage - VO/4/599/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für die Satzung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben sich keine Anregungen die zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Stellungnahmen, die abwägungsrelevant sind. Dabei sind insbesondere beachtlich folgende Belange, die durch die Stadtvertretung noch abschließend zu behandeln sind:

-          Hinsichtlich der Geruchsbelästigungen wurde aufgrund bestehender Unterlagen der Nachweis erbracht, dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Dabei wurde nicht die GIRL 2006 zugrunde gelegt; die gutachterlichen Aussagen sind älter. Aus diesem Grund wird zur Rechtssicherheit empfohlen, eine gutachterliche Prüfung durchführen zu lassen. Zusätzlich wird die Behörde um eine Stellungnahme in Bezug auf den Inhalt der Begründung zur Satzung gebeten.

-          Hinsichtlich des Zweckverbandes ist der Trinkwasserhausanschluss beachtlich. Hierfür muss die Straße geöffnet werden. Dazu ist der Beschluss der Stadtvertretung als Straßenbaulastträger erforderlich.

Auf der Grundlage der Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Voraussetzung für den Satzungsbeschluss ist die rechtssichere Klärung der Belange des Trinkwasserschutzes und der Geruchsbelästigungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wurden von der Stadtvertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

* zu berücksichtigende Anregungen

* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

* nicht berücksichtigte Anregungen.

3.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee sind – in der Begründung berücksichtigt.

4.         Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.

6.         Die Abwägung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

7.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee. Die Begründung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird gebilligt.

8.         Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens wird dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis als Arbeitsgrundlage überreicht. Des Weiteren werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg diese Unterlagen zur Weiterleitung an das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hergereicht.

 

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