Beschlussvorlage - VO/4/599/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
10.05.2007
| |||
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2007
| |||
|
26.06.2007
| |||
●
Gestoppt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Dassow hat das Aufstellungsverfahren für die Satzung durchgeführt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden am
Aufstellungsverfahren beteiligt. Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
ergeben sich keine Anregungen die zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der
Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben sich Stellungnahmen, die abwägungsrelevant sind. Dabei sind
insbesondere beachtlich folgende Belange, die durch die Stadtvertretung noch
abschließend zu behandeln sind:
-
Hinsichtlich
der Geruchsbelästigungen wurde aufgrund bestehender Unterlagen der Nachweis
erbracht, dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Dabei wurde
nicht die GIRL 2006 zugrunde gelegt; die gutachterlichen Aussagen sind älter.
Aus diesem Grund wird zur Rechtssicherheit empfohlen, eine gutachterliche
Prüfung durchführen zu lassen. Zusätzlich wird die Behörde um eine
Stellungnahme in Bezug auf den Inhalt der Begründung zur Satzung gebeten.
-
Hinsichtlich
des Zweckverbandes ist der Trinkwasserhausanschluss beachtlich. Hierfür muss
die Straße geöffnet werden. Dazu ist der Beschluss der Stadtvertretung als
Straßenbaulastträger erforderlich.
Auf der
Grundlage der Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Voraussetzung
für den Satzungsbeschluss ist die rechtssichere Klärung der Belange des
Trinkwasserschutzes und der Geruchsbelästigungen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Anregungen
seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wurden von der Stadtvertretung
behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung
geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende
Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen.
3.
Die nicht
abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung
für die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee sind – in der
Begründung berücksichtigt.
4.
Das Amt
Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung
des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee
unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5.
Die nicht
berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den
Verfahrensunterlagen beizufügen.
6.
Die Abwägung zur
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird von der Gemeindevertretung
wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
7.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Satzung der Stadt Dassow über
die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich
Eichenallee. Die Begründung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird
gebilligt.
8.
Die Satzung kann
nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder
Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.
Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. In
der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung der Stadt
Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für
den Bereich Eichenallee während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens
wird dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der
Bekanntmachungsnachweis als Arbeitsgrundlage überreicht. Des Weiteren werden
dem Landkreis Nordwestmecklenburg diese Unterlagen zur Weiterleitung an das
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
hergereicht.
