Beschlussvorlage - VO/3/265/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das B-Plan-Gebiet Nr. 1 „Wohngebiet Am Dorf-Schlag“ wurde durch die Stadt Dassow bereits übernommen.

 

Nach § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) verfügt der Träger der Straßenbaulast die Widmung für den öffentlichen Verkehr. Die erstmalige Einstufung in eine Straßengruppe und Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten sind in der Verfügung festzulegen.

 

Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist. Die Grundbucheintragung zugunsten der Stadt Dassow ist bereits erfolgt.

 

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekanntzumachen. In der Anlage wird die vorbereitete Widmungsverfügung beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet Am Dorf-Schlag“. Die anliegende Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.

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Anlagen

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