Beschlussvorlage - VO/3/265/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im B-Plan-Gebiet Nr. 1 "Wohngebiet Am Dorf-Schlag"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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19.12.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
B-Plan-Gebiet Nr. 1 „Wohngebiet Am Dorf-Schlag“ wurde durch die
Stadt Dassow bereits übernommen.
Nach
§ 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG
M-V) verfügt der Träger der Straßenbaulast die Widmung für den öffentlichen
Verkehr. Die erstmalige Einstufung in eine Straßengruppe und Beschränkung auf
bestimmte Benutzungsarten sind in der Verfügung festzulegen.
Voraussetzung
für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstückes ist. Die Grundbucheintragung zugunsten der Stadt
Dassow ist bereits erfolgt.
Die
Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekanntzumachen. In der
Anlage wird die vorbereitete Widmungsverfügung beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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2
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(wie Dokument)
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411,1 kB
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