Beschlussvorlage - VO/1/533/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01. April 2004 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG) in Kraft getreten. Das KiföG regelt unter anderem die Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie die finanzielle Ausgestaltung der Förderung.

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg findet am 13.12.2007 statt. Die Kostenkalkulation des Trägers wird sodann vom Landkreis inhaltlich geprüft.. Die pädagogischen Konzepte werden anerkannt.

Zu diesem Termin fand bereits am 04.12.2007 eine Vorbesprechung mit dem JHZ Rehna, Herrn Glatz, Herrn Ploen sowie Frau Kröger von der Verwaltung statt. Dabei wurden die nachstehenden Kosten besprochen.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

688,46 €

 

Teilzeit

439,88 €

 

halbtags

315,59 €

Kindergarten Dassow

Ganztags

341,98 €

 

Teilzeit

231,49 €

 

Halbtags

176,25 €

Hort Dassow

Ganztags

219,00 €

 

Teilzeit

143,01 €

Die Beträge der Kreis- und Landesmittel sind für 2008 in allen Bereichen zwischen 5,00 € bis 11,00 € gesenkt worden.

Aus der beigefügten Tabelle entnehmen Sie die Entwicklung der Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Dassow als Wohnsitzgemeinde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

222,46 €

 

Teilzeit

147,88 €

 

halbtags

109,80 €

Kita Dassow

ganztags

105,99 €

 

Teilzeit

78,75 €

 

Halbtags

66,13 €

Hort Dassow

Ganztags

70,00 €

 

Teilzeit

49,51 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I)

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

 205,00 €

 

Teilzeit

 140,00 €

 

halbtags

 109,79 €

Kita Dassow

Ganztags

 105,99 €

 

Teilzeit 

   78,74 €

 

Halbtags

   66,12 €

Hort Dassow

Ganztags 

   70,00 €

 

Teilzeit

   49,50 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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