Beschlussvorlage - VO/1/533/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Gemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.12.2007
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Bereit
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|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
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|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01. April 2004 ist
das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in
Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG) in Kraft getreten. Das
KiföG regelt unter anderem die Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen sowie die finanzielle Ausgestaltung der Förderung.
Nach dem KiföG wird die
Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das
Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des
gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis
(als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch
Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die
Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern.
Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des
Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens
50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch
der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der
Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die
leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt.
Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern
von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den
durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen
der dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger
der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg findet am 13.12.2007
statt. Die Kostenkalkulation des Trägers wird sodann vom Landkreis inhaltlich
geprüft.. Die pädagogischen Konzepte werden anerkannt.
Zu diesem Termin fand
bereits am 04.12.2007 eine Vorbesprechung mit dem JHZ Rehna, Herrn Glatz, Herrn
Ploen sowie Frau Kröger von der Verwaltung statt. Dabei wurden die
nachstehenden Kosten besprochen.
Das Jugendhilfezentrum
„Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz
als entgeltrelevant kalkuliert:
Einrichtung/ Träger |
Betreuungsart |
Platzkosten |
|
|
|
Krippe Dassow |
ganztags |
688,46 € |
|
Teilzeit |
439,88 € |
|
halbtags |
315,59 € |
Kindergarten Dassow |
Ganztags |
341,98 € |
|
Teilzeit |
231,49 € |
|
Halbtags |
176,25 € |
Hort Dassow |
Ganztags |
219,00 € |
|
Teilzeit |
143,01 € |
Die Beträge der Kreis-
und Landesmittel sind für 2008 in allen Bereichen zwischen 5,00 € bis
11,00 € gesenkt worden.
Aus der beigefügten Tabelle entnehmen Sie die Entwicklung der
Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Dassow als
Wohnsitzgemeinde.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow
beschließt folgende finanzielle Beteiligung
der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)
1.
Einrichtung/ Träger |
Betreuungsart |
Wohnsitzgemeinde |
|
|
|
Krippe Dassow |
ganztags |
222,46 € |
|
Teilzeit |
147,88 € |
|
halbtags |
109,80 € |
Kita Dassow |
ganztags |
105,99 € |
|
Teilzeit |
78,75 € |
|
Halbtags |
66,13 € |
Hort Dassow |
Ganztags |
70,00 € |
|
Teilzeit |
49,51 € |
Im Einvernehmen mit dem
Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt
fest: (Tabelle I)
2.
Einrichtung/Träger |
Betreuungsart |
Elternbeitrag |
Krippe Dassow |
ganztags |
205,00 € |
|
Teilzeit |
140,00 € |
|
halbtags |
109,79 € |
Kita Dassow |
Ganztags |
105,99 € |
|
Teilzeit |
78,74 € |
|
Halbtags |
66,12 € |
Hort Dassow |
Ganztags |
70,00 € |
|
Teilzeit |
49,50 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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