Beschlussvorlage - VO/4/732/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Feldhusen - hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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24.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.02.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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12.03.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow verfügt über eine Satzung im Ortsteil Feldhusen.
Die
Satzung wurde seinerzeit von der damals noch eigenständigen Gemeinde Pötenitz
aufgestellt. Nunmehr ist die Stadt Dassow Planungsträger. Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens für den Flächennutzungsplan ist die Stadt Dassow mit dem
Wunsch konfrontiert worden, die Ergänzungssatzung zu erweitern. Im Rahmen der
Flächennutzungsplanung fand eine Vorprüfung für den Standort statt. Nunmehr
besteht das Ziel, die Satzung vorzubereiten und das Verfahren der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Dafür ist
zunächst der Aufstellungsbeschluss erforderlich. Gleichzeitig werden die
Unterlagen für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt:
1.
Die Stadt Dassow
fasst den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzung der vorhandenen Satzung
für den Ortsteil Feldhusen. Die zusätzlich einzubeziehenden Flächen sind
gesondert umgrenzt.
2.
Der Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die vorliegenden
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
4.
Mit den
Entwürfen der Planzeichnung und Begründung ist die Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen.
5.
Im Rahmen der
Aufstellung der Satzung ist die Prüfung der Umweltbelange nicht erforderlich.
Für die zusätzlich einbezogenen Flächen wird eine Ausgleichs- und
Ersatzregelung getroffen.
