Beschlussvorlage - VO/4/700/2007-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1 "Am Dorfschlag" - 2. Änderung
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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21.02.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.02.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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12.03.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadtvertretung am 14.11.2007 wurden nach
der Begehung des Landkreises folgende Festlegungen in Ergänzung der bereits im Verfahren
befindlichen 2. Änderung beschlossen:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die Änderung der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 1 „Dorfschlag“ für die Nebenanlagen im Rahmen der
zurzeit im Verfahren befindlichen 2. Änderung gemäß der folgenden Auflistung:
-
Die bisherigen Festsetzungen zur Dachneigung und Dachform an
Hauptgebäuden bleiben erhalten. Aufgenommen wird, dass Carports mit
Flachdach/Pultdach zugelassen sind sowie Garagen mit einer Dachneigung von
mindestens 20°.
-
Übrige Nebenanlagen (Garten-/Gerätehauser) sind mit Satteldach von
mindestens 20° zu versehen. Darüber hinaus soll festgehalten werden, dass
Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen, wenn nicht zur Straßenfront, bis zu
einer Größe von 30 m² zugelassen werden können.
-
Bezüglich der Grundstückseinfriedung zum Grundstück Eichenallee
28/28a erörtern die Anwesenden ausführlich und kommen abschließend überein,
dass in diesem speziellen Fall zur Kaschierung des Gestaltungsbildes
ausnahmsweise eine Bepflanzung im öffentlichen Bereich zur Abdeckung der Grundstücksmauer
zugelassen werden soll, zuzüglich der Zauneinfriedung oberhalb bis zu einer
Höhe von 1,20 m.
Gleichzeitig ging jedoch ein Antrag ein, der das
Flurstück 39/2 in der Bergstraße beinhaltet, dass auch hier die Ausnahme von
einer Mindestgrundstücksbreite von 20 m getroffen wird. Hierzu ist keine
Beschlussfassung erfolgt und sollte daher ergänzt werden. Die
Abweichung liegt nach unserem ALK System nur im Zentimeterbereich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt ergänzend zum Beschluss vom
14.11.2007:
Das Flurstück 39/2 in der Bergstraße kann die Festsetzung
von einer Mindestgrundstücksbreite unterschreiten entsprechend der jetzt
vorhandenen laut Kataster.
Auf dieser Grundlage wird die erneute öffentliche Auslegung
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Dorfschlag" vorbereitet
und der Entwurf erarbeitet.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über
die öffentliche Auslegung zu informieren.
