Beschlussvorlage - VO/4/700/2007-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Stadtvertretung am 14.11.2007 wurden nach der Begehung des Landkreises folgende Festlegungen in Ergänzung der bereits im Verfahren befindlichen 2. Änderung beschlossen:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Dorfschlag“ für die Nebenanlagen im Rahmen der zurzeit im Verfahren befindlichen 2. Änderung gemäß der folgenden Auflistung:

-          Die bisherigen Festsetzungen zur Dachneigung und Dachform an Hauptgebäuden bleiben erhalten. Aufgenommen wird, dass Carports mit Flachdach/Pultdach zugelassen sind sowie Garagen mit einer Dachneigung von mindestens 20°.

-          Übrige Nebenanlagen (Garten-/Gerätehauser) sind mit Satteldach von mindestens 20° zu versehen. Darüber hinaus soll festgehalten werden, dass Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen, wenn nicht zur Straßenfront, bis zu einer Größe von 30 m² zugelassen werden können.

-          Bezüglich der Grundstückseinfriedung zum Grundstück Eichenallee 28/28a erörtern die Anwesenden ausführlich und kommen abschließend überein, dass in diesem speziellen Fall zur Kaschierung des Gestaltungsbildes ausnahmsweise eine Bepflanzung im öffentlichen Bereich zur Abdeckung der Grundstücksmauer zugelassen werden soll, zuzüglich der Zauneinfriedung oberhalb bis zu einer Höhe von 1,20 m.

 

Gleichzeitig ging jedoch ein Antrag ein, der das Flurstück 39/2 in der Bergstraße beinhaltet, dass auch hier die Ausnahme von einer Mindestgrundstücksbreite von 20 m getroffen wird. Hierzu ist keine Beschlussfassung erfolgt und sollte daher ergänzt werden. Die Abweichung liegt nach unserem ALK System nur im Zentimeterbereich.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt ergänzend zum Beschluss vom 14.11.2007:

Das Flurstück 39/2 in der Bergstraße kann die Festsetzung von einer Mindestgrundstücksbreite unterschreiten entsprechend der jetzt vorhandenen laut Kataster.

Auf dieser Grundlage wird die erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Dorfschlag" vorbereitet und der Entwurf erarbeitet.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

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