Beschlussvorlage - VO/4/757/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern eingegangen.

Die maßgeblichen relevanten Stellungnahmen sollen in diesem Zusammenhang in Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses erörtert und diskutiert werden. Inhalte und Fragestellungen werden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammengefasst. Es wird nur auf wesentliche Stellungnahmen eingegangen. Grundsätzliche Diskussionen ergeben sich in Bezug auf Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen.

Aus den beigefügten Stellungnahmen und Anregungen ergeben sich im Wesentlichen folgende Fragestellungen:

 

Landkreis Nordwestmecklenburg, Stellungnahme II.1:

Untere Wasserbehörde:

-                      Beachtung der Trunkwasserschutzzone III a und Prüfung der vorhandenen Vorflut.

Untere Immissionsschutzbehörde:

-                      Verweis auf Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde beim StAUN und Verweis auf Stand der Technik und erforderliche Gutachten.

Untere Naturschutzbehörde:

-                      Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und der Definition der Kompensationsflächen.

-                      Regelung der Wald- und Waldabstandsproblematik.

Straßenbehörden des Landkreises:

-                      Prüfung eines erforderlichen Ausbaus an Straßen und Abstimmung.

-                      Prüfung der Leistungsfähigkeit des Kaltenhofer Weges und des Brennereiweges vornehmen. Dabei insbesondere den Begegnungsfall beachten, der derzeit für LKW nicht gegeben ist.

-                      Prüfung der Schleppkurve zur Landesstraße.

-                      Überprüfung der Mündungen und Kreuzungen.

-                      Prüfung alternativer Anbindungsvarianten.

Planungsamt, Bauleitplanung:

-                      Hinweise zur Durchführung des Verfahrens.

-                      Information zu den Belangen des Waldschutzes.

-                      Hinweise zum Nutzungskatalog und der beabsichtigten Differenzierung in allgemein zulässige Nutzungen, ausnahmsweise zulässige Nutzungen, unzulässige Nutzungen.

-                      Definition zu SO Biogas und SO Gewerbliche Landwirtschaft überprüfen; auch unter dem Gesichtspunkt der Veredlung.

Brandschutz:

-                      Sicherung der Löschwasserbereitstellung nachweisen.

 

Zweckverband Grevesmühlen, Stellungnahme II.14:

-                      Beachtung der Schutzerfordernisse der Trinkwasserschutzzone III a und des ausreichenden Gewässerschutzes.

 

Forstamt Schönberg, Stellungnahme II.27:

-                      Regelung zur Waldschutzproblematik.

 

Wasser- und Bodenverband, II.34:

-                      Hinweise zur Vorflut.

 

Bürgerstellungnahmen:

Darüber hinaus sind die Belange von Bürgern zu beachten. Die Stellungnahmen von Bürgern, die bisher eingegangen sind, werden den Unterlagen beigefügt. In der Stellungnahme, die unter IV.12 benannt ist, wird auf die Unterschriftensammlung verzichtet. Die Antwort zur Stellungnahme IV.2 von Horst Böhnke vom Landkreis wird beigefügt.

 

Folgende Schwerpunkte sind insbesondere aus Sichtung der Bürgerstellungnahmen beachtlich:

-                      Überprüfung der Auswirkungen durch Lärm und Gerüche.

-                      Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Straßen und Wege. Zuwegung wird nicht als ausreichend bewertet.

-                      Veredlungen und Veredlungsmöglichkeiten der Biogasanlage überprüfen, so dass eine sinnvolle Nutzung erfolgt.

-                      Intensivierung der Ackernutzung/Erhöhung des Düngemittel- und Pestizideinsatzes in Grundwasser und Dassower See überprüfen.

-                      Havarierisiko beachten.

-                      Wertminderung und eventuelle Schäden an Grundstücken und Häusern in die Überlegungen einbeziehen.

-                      Standortwahl überprüfen.

-                      Alternative Anbindungsmöglichkeiten diskutieren.

-                      Planungsnotwendigkeit überprüfen und diskutieren.

-                      Auswirkungen auf die Umgebung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger überprüfen.

-                      Diskussion zu Immobilienwert und Planungsrecht.

-                      Prüfung des planungsrechtlichen Erfordernisses und Diskussion zum Thema Standortalternativen.

 

Anlage

Übersicht zu Gesamtstellungnahmen

Stellungnahmen:

-                      Landkreis Nordwestmecklenburg

-                      Zweckverband Grevesmühlen

-                      Forstamt Schönberg

-                      Wasser- und Bodenverband

-                      Bürger

 

 

Schlussbemerkung

Die bisherigen Aktivitäten zur Überprüfung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung insbesondere durch den Verkehr werden dargestellt. Dabei sind auch Belange des Betriebskonzeptes zu erörtern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der Erörterung der Stellungnahmen werden die Festlegungen für die weitere Bearbeitung und Vorgehensweise getroffen. Diese Punkte werden im Einzelnen festgelegt und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Erörterung in der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse in der Stadt Dassow vorbereitet.

 

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