Beschlussvorlage - VO/2/196/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008  sieht in der Einnahmen und Ausgaben

 

Einnahmen

Ausgaben

Fehlbetrag

Verwaltungshaushalt

2.641.900,00 €

3.363.400,00 

721.500,00 €

Vermögenshaushalt

2.549.900,00 €

2.549.900,00 

              0,00 €

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplan 2008 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan  2008 wurde auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt.

Die Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplan 2008 bildet weiterhin der Haushaltserlass des Innenministeriums M/V zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2007 vom 17. Oktober 2007.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2008  in einer Gesamthöhe von 160.100,00 €  eingeplant.

Sie beziehen sich zu 2/3 auf Förderungen durch Bund und Land und stellen sich in ihrer Gesamtheit wie folgt dar:

Stadtsanierung  Ortskern Dassow – GOS 

                Eigenmittel der Stadt Dassow       

 

GESAMT

HHPL 2008

2009

2010

2011

 

 

 

 

 

 

A03

0,00 EUR

0,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A04

63.000,00 EUR

63.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A05

47.140,00 EUR

23.543,33 EUR

23.596,67 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

A06

80.750,00 EUR

51.000,00 EUR

17.000,00 EUR

12.750,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

A07

0,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

190.890,00 EUR

137.543,33 EUR

40.596,67 EUR

12.750,00 EUR

 

 

 

                      Zuschuss Bund und Land

 

GESAMT

HHPL  2008

2009

2010

2011

 

 

 

 

 

 

A03

0,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A04

126.000,00 EUR

126.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A05

94.280,00 EUR

47.086,67 EUR

47.193,33 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

A06

161.500,00 EUR

102.000,00 EUR

34.000,00 EUR

25.500,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

A07

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

381.780,00 EUR

275.086,67 EUR

81.193,33 EUR

25.500,00 EUR

 

 

 

                Gesamt Eigenmittel/Land/Bund

 

GESAMT

HHPL  2008

2009

2010

2011

Gesamt

572.670,00 EUR

412.630,00 EUR

121.790,00 EUR

38.250,00 EUR

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

im Haushaltsplan des Jahres

                             Voraussichtlich fällig werdende Ausgaben

                                                             - in EUR -

 

Jahr       

 

Gesamtbetrag

2009

2010

2011

2006            

0

0

0

0

 

 

 

 

 

2007            

541.300,00 EUR

312.900,00 EUR

146.900,00 EUR

81.500,00 EUR

 

 

 

 

 

2008

-381.200,00 EUR

-191.100,00 EUR

-108.600,00 EUR

-81.500,00 EUR

 

 

 

 

 

SUMME –Gesamt:

                    

160.100,00 EUR

121.800,00 EUR

38.300,00 EUR

0,00EUR

 

 

 

 

 

 

 

Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2008 in Höhe von 410.000,00 € vorgesehen.

Er dient zur Deckung des Eigenanteils für den Um- und Ausbau des Schülerhortgebäudes. Die Durchführung der Maßnahme ist unbedingt erforderlich, da eine Gewährleistung von Hortplätzen in ausreichender Menge nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Die bisherige Übergangslösung, Räume in der Schule zu nutzen, ist auf Grund der steigenden Schülerzahlen nicht mehr länger möglich.

Eine Förderung der Maßnahme im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung ist für 2008 vorgesehen (s. Antrag).

 

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung 2008 mit 2.500.000,00 € veranschlagt. Dieser große Betrag macht sich im Bezug auf die ausgewiesenen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt 2007 und 2008 erforderlich.

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben  zum Vorjahr unverändert im Haushalt 2008 bestehen. Die Erhöhung der grundsteuer B erfolgt bereits zum Haushaltsplan 2007:

·         280 %  für die Grundsteuer A,

·         350 %  für die Grundsteuer B

·         240 %  für die Gewerbesteuer

 

Investitionen sind wie folgt im Haushalt 2008 eingestellt:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

2008

.

 

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schulden-

dienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

Stadtsanierung

276.000,00

-

-

-

Stadtsanierung Eigenanteil

158.000,00

-

-

-

Baumaßnahme

Grundschule

Regionalschule

(Planung)

 

0,

20.000,00

 

-

-

-

Erwerb von bewegliches vermögen FFW

Dassow

Harkensee –Anschlussbeiträge ZV

Pötenitz

 

 

 

0,00

 

2.200,00

0,00

 

 

 

-

-

-

 

 

 

-

-

-

 

 

 

-

-

-

 

 

 

 

 

Neubau Schülerhort einschl. Um- und Ausbau

Förderung 210,0 T€

620.000,00

-

-

ca. 90.000,00

Jährlich

Zinsen/Tilgung

bei einer Laufzeit von 5 Jahren

Spielplatz – Sanierung

5.000,00

-

-

-

Spielplatz-B 1 Pötenitz

Städtebaul. Vertrag

2.800,00

-

-

-

Erwerb bewegl. Vermögen Anbaugerät Traktor-Schlägelmäher

7.000,00

-

bereits im HH-Plan

.-

Straßenbau Gr. Voigtshagen

(Förderung ELER)

250.000,00

-

-

-

Gehwegbeleuchtung

Harkensee

10.000,00

-

-

-

Gewerbegebiet

Holmer Berg III

760.000,00

 

 

 

Gemeindehaus Harkensee

2.100,00

Anschlussbeitrag ZV

 

 

 

GESAMT

2.113.100,00

-

-

90,0 T€ jährlich

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Dassow für das Haushaltsjahr 2008 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung Dassow vom …………       mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2008   wird

 

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

2.638.900,00  Euro

in den Ausgaben

3.360.400,00  Euro

 

und

 

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

2.549.900,00  Euro

in den Ausgaben

2.549.900,00  Euro

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

410.000,00   Euro

 

        davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

160.100,00   Euro

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

2.500.000,00   Euro

 

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

280  v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

240 v. H.

 

 

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