Beschlussvorlage - VO/4/772/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow im Zusammenhang mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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15.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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08.04.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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23.04.2008
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28.05.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Entscheidung
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15.05.2008
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Bereit
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Dassow
hat am 07.03.2007 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Am 11.07.2007 hat die Stadtvertretung den Vorentwurf gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der
Zeit vom 18.10.07 bis zum 19.11.07 durchgeführt. Die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen wurden
geprüft und ggf. in den Plan eingearbeitet. Nunmehr kann die 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form als Entwurf beschlossen und die
TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Bau,
Liegenschaften und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 13. März 2008 mit dem
Sachverhalt beschäftigt und die Billigung des Entwurfs der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der
dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von
der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
