Beschlussvorlage - VO/3/294/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung mit gleichzeitiger Umnummerierung in Barendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christina Langer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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24.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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23.01.2008
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08.04.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.01.2008
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12.03.2008
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23.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden
Straßennamen vergeben.
Im
vorliegenden Fall liegt dem Ordnungsamt ein Antrag auf Zuteilung von
Hausnummern für zwei Doppelhäuser mit der Flurstücksbezeichnung: Flurstück 46/4
der Flur 1 der Gemarkung Barendorf vor. In der Vergangenheit wurden immer
wieder Grundstücksteilungen im Ortsteil Barendorf - Seestraße vorgenommen, so
dass die in Frage kommenden Hausnummern bereits vergeben sind und daher die
Vergabe der Hausnummern derzeit noch ungeklärt bleibt.
Aus
diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, in Barendorf den Teil der Seestraße
(siehe Flurkarte) umzubenennen, der in Richtung Seestern führt. Die neue
Straßenbezeichnung könnte z.B. „Straße zum Seestern“ lauten. Die
Straßenumbenennung ist unserer Meinung nach erforderlich, da eine korrekte
Hausnummernvergabe nicht mehr möglich ist. Die Hausnummern sind momentan
durcheinander und führen zu Verwirrungen.
Eine
Straßenumbenennung führt gleichzeitig auch dazu, dass eine Umnummerierung für
den gesamten Straßenbereich (siehe Flurkarte) vorgenommen werden muss. In
diesem Zuge erhält jedes Grundstück, seine korrekte Hausnummer. Eventuelle
Baulücken werden mit berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,8 kB
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