Beschlussvorlage - VO/3/294/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Straßennamen vergeben.

 

Im vorliegenden Fall liegt dem Ordnungsamt ein Antrag auf Zuteilung von Hausnummern für zwei Doppelhäuser mit der Flurstücksbezeichnung: Flurstück 46/4 der Flur 1 der Gemarkung Barendorf vor. In der Vergangenheit wurden immer wieder Grundstücksteilungen im Ortsteil Barendorf - Seestraße vorgenommen, so dass die in Frage kommenden Hausnummern bereits vergeben sind und daher die Vergabe der Hausnummern derzeit noch ungeklärt bleibt.

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, in Barendorf den Teil der Seestraße (siehe Flurkarte) umzubenennen, der in Richtung Seestern führt. Die neue Straßenbezeichnung könnte z.B. „Straße zum Seestern“ lauten. Die Straßenumbenennung ist unserer Meinung nach erforderlich, da eine korrekte Hausnummernvergabe nicht mehr möglich ist. Die Hausnummern sind momentan durcheinander und führen zu Verwirrungen.

 

Eine Straßenumbenennung führt gleichzeitig auch dazu, dass eine Umnummerierung für den gesamten Straßenbereich (siehe Flurkarte) vorgenommen werden muss. In diesem Zuge erhält jedes Grundstück, seine korrekte Hausnummer. Eventuelle Baulücken werden mit berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

dass in Barendorf der Teil der Seestraße, der in Richtung Seestern führt in __________________ umbenannt wird.

dass für den umbenannten Straßenbereich eine erforderliche Umnummerierung vorgenommen wird.

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Anlagen

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