Beschlussvorlage - VO/4/800/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Dassow über die Errichtung einer Biogasanlage in Kaltenhof
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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22.05.2008
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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22.05.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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28.05.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 22 mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger durchgeführt. Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens ergaben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im
Weiteren zu berücksichtigen waren. Hierzu hatte die Stadtvertretung der Stadt
Dassow einen Grundsatzbeschluss zur Auswertung der Stellungnahmen über die
Beteiligung mit dem Vorentwurf gefasst.
Entsprechend
des Beschlusses wurden die Zielsetzungen des Bebauungsplanes überarbeitet und
präzisiert. In die Bearbeitung sind gutachterliche Prüfungen
-
zu Auswirkungen des Verkehrslärms,
-
zu Auswirkungen des Anlagenlärms und
-
zu Auswirkungen der Gerüche
berücksichtigt
worden.
Im
Ergebnis ergeben sich Zielsetzungen, die dazu dienen, die Gesamtsituation
konfliktseitig zu bewältigen. Es ergeben sich Zielsetzungen für die Regelung
des Straßenverkehrs. Anforderungen der Gutachten sind zu berücksichtigen, dass
gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse für die Umgebung gewährleistet werden
können. Darüber hinaus ergeben sich Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem
Straßen- und Wegebau auf den Zufahrtsstraßen auszuführen sind. Hierfür ist vor
Abschluss des Verfahrens ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten
durch den Vorhabenträger abzuschließen.
Auf
der Grundlage der überarbeiteten Unterlagen wird der Beschluss über den Entwurf
gefasst und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung inklusive Umweltbericht.
2.
Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist auf die
umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten hinzuweisen (Stellungnahmen von
Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und
wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu
Auswirkungen des Anlagenlärms und zu Auswirkungen der Gerüche).
3.
Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
4.
Nicht fristgemäß
eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt
Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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30 MB
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4
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(wie Dokument)
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19,7 MB
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5
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(wie Dokument)
|
9,2 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
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