Beschlussvorlage - VO/4/800/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger durchgeführt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ergaben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im Weiteren zu berücksichtigen waren. Hierzu hatte die Stadtvertretung der Stadt Dassow einen Grundsatzbeschluss zur Auswertung der Stellungnahmen über die Beteiligung mit dem Vorentwurf gefasst.

Entsprechend des Beschlusses wurden die Zielsetzungen des Bebauungsplanes überarbeitet und präzisiert. In die Bearbeitung sind gutachterliche Prüfungen

- zu Auswirkungen des Verkehrslärms,

- zu Auswirkungen des Anlagenlärms und

- zu Auswirkungen der Gerüche

berücksichtigt worden.

Im Ergebnis ergeben sich Zielsetzungen, die dazu dienen, die Gesamtsituation konfliktseitig zu bewältigen. Es ergeben sich Zielsetzungen für die Regelung des Straßenverkehrs. Anforderungen der Gutachten sind zu berücksichtigen, dass gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse für die Umgebung gewährleistet werden können. Darüber hinaus ergeben sich Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem Straßen- und Wegebau auf den Zufahrtsstraßen auszuführen sind. Hierfür ist vor Abschluss des Verfahrens ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger abzuschließen.

Auf der Grundlage der überarbeiteten Unterlagen wird der Beschluss über den Entwurf gefasst und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten hinzuweisen (Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des Anlagenlärms und zu Auswirkungen der Gerüche).

3.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

4.      Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Anlagen

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