Beschlussvorlage - VO/2/255/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses Roduchelstorf
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Vorberatung
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27.11.2008
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roduchelstorf
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Entscheidung
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27.11.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2009 ist einnahme- und ausgabeseitig
ausgeglichen mit einem Gesamtvolumen von 236.800 €.
Der
Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009 sieht
in den Einnahmen
und Ausgaben des
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Verwaltungshaushaltes
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201.800 € und |
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im Vermögenshaushalt |
35.000
€ |
vor.
Die
Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 20.000 Euro
festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen liegen nicht vor.
Im Haushaltserlass des Innenministeriums des Landes M-V vom
15. Oktober 2008 werden die durchschnittlich gewogenen Realsteuerhebesätze für
kreisangehörige Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt dargestellt:
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Durchschnitt in M-V |
Gemeinde Roduchelstorf |
Einnahmeverzicht der Gemeinde |
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Grundsteuer A |
245 % |
200 |
45 % |
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Grundsteuer B |
322 % |
300 |
22 % |
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Gewerbesteuer |
287 % |
300 |
- |
Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 21.800 EUR erhoben,
d. h. 10,80 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.
In der
Schlüsselzuweisung sind die zusätzlichen Zuweisungen (Erhöhungsbetrag) für die
Haushaltskonsolidierung in Höhe von 18.629,91 € enthalten.
Dieser Erhöhungsbetrag
ist im eigentlichen Sinne zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen bzw. der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Dieses konnte auch in diesem Jahr nicht realisiert werden, da es dann zu einem
Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt gekommen wäre.
Für die folgenden
Jahre sind daher größere Anstrengungen zu unternehmen, so dass alle eigenen
Einnahmequellen in der möglichen Größenordnung anzupassen und die Ausgaben auf
ein Minimum zu reduzieren sind. Hinsichtlich der Einnahmeerzielung aus Kommunalsteuern
liegt die Gemeinde Roduchelstorf derzeit unter dem Durchschnitt der Kommunen
des Landes M-V. Dadurch gehen der Gemeinde Einnahmen verloren, die für den
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes zukünftig dringend erforderlich sind. Eine
Anpassung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf den Landesdurchschnitt
wird daher dringend empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen |
201.800 Euro |
|
in den Ausgaben |
201.800 Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
|
in den Einnahmen |
35.000 Euro |
|
in den Ausgaben |
35.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
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1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0 Euro |
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davon für Zwecke der Umschuldung |
0 Euro |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0 Euro |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
20.000,00 Euro |
§ 3
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1. |
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Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
200 v.H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
300 v.H. |
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2. |
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Gewerbesteuer |
300 v.H. |
