Beschlussvorlage - VO/4/885/2008
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Selmsdorf Wohngebiet "Am Park"
Hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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04.12.2008
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Bereit
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das in der Anlage dargestellte rd. 2,0 ha große Gebiet in der Ortslage Selmsdorf, gelegen südlich des öffentlichen Parks an der Straße der Freiheit und östlich der Ernst-Thälmann-Straße, umfassend die Flurstücke 289/1 und 290/3 der Flur 3, Gemarkung Dorf Selmsdorf, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung Wohngebiet Am Park aufgestellt werden.
Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung mit Einfamilienhäusern innerhalb der Ortslage Selmsdorf zu schaffen.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 reagiert die Gemeinde auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Mit dem Bebauungsplan werden Flächen für die Bebauung mit Wohngebäuden vorbereitet, die sich unmittelbar an die bebauten Flächen der Ortslage Selmsdorf anschließen und die bereits im Flächennutzungsplan für eine Wohnbebauung vorgesehen wurden. Somit wird der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung billigt den als Anlage beigefügten Vorentwurf (städtebauliches Konzept) des Bebauungsplanes Nr. 14 und beschließt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer 2-wöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
