Beschlussvorlage - VO/4/934/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am alten Wasserwerk" beschlossen. Da durch die beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Mit der Änderung beabsichtigt die Gemeinde, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen im Sinne der §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung im Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der straßenseitigen Fassade der Wohngebäude neu zu regeln. Zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Satzung erarbeitet. Dieser soll nun gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt:

 

1)  Der Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am
     alten Wasserwerk" sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
     Fassung gebilligt.

 

2)  Der Entwurf der 1. (vereinfachten Änderung) des Bebauungsplanes Nr. 8 sowie der Entwurf                der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich    auszulegen.

 

3)  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der        Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über            die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich

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