Beschlussvorlage - VO/4/935/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanlage am Forstweg" beschlossen. Da durch die beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Mit der Änderung beabsichtigt die Gemeinde, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen im Sinne der §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung im Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der straßenseitigen Fassade der Wohngebäude neu zu regeln. Zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Satzung erarbeitet. Dieser soll nun gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt:

 

1)  Der Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Wohnanlage am     Forstweg" sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2)  Der Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sowie der Entwurf    der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich             auszulegen.

 

3)  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der        Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über            die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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