Beschlussvorlage - VO/4/936/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Flöhkamp" der Gemeinde Selmsdorf
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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04.12.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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18.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung
Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10 "Flöhkamp" beschlossen. Da durch die beabsichtigten Änderungen
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Mit der Änderung
beabsichtigt die Gemeinde, die Zulässigkeit von Garagen, Carports und
Nebenanlagen im Sinne der §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung im Bereich
zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der straßenseitigen Fassade der
Wohngebäude neu zu regeln. Zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung wurde
der Entwurf der Satzung erarbeitet. Dieser soll nun gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung bestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf
beschließt:
1) Der
Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
"Flöhkamp" sowie der Entwurf
der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der
Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie der
Entwurf der Begründung sind gemäß § 13
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3) Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von
der Planung berührt werden kann,
sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu
informieren.
4) Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
