Beschlussvorlage - VO/3/391/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kamerad Stefan Teude wurden am 13.06.08 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Roduchelstorf zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Nach § 4 der Verordnung über die Laufbahn, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung FwLaufbDgr AusbVO M-V) vom 27 August 2004 werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Roduchelstorf stimmt der Wahl des Kameraden Stefan Teude zum stellv. Gemeindewehrführer zu, er wird für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) zum Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2008 der Gemeinde Roduchelstorff unter der Hhst.1300.4000 wurden die Aufwandsentschädigungen für Gemeindewehrführer und seiner Stellvertreter eingestellt.

 

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