Beschlussvorlage - VO/4/933/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" der Gemeinde Selmsdorf
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.12.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung
Selmsdorf hat am 11.06.2008 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" beschlossen. Da durch die
beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann
die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Mit der Änderung beabsichtigt die Gemeinde, die Zulässigkeit von Garagen,
Carports und Nebenanlagen im Sinne der §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung im
Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der straßenseitigen
Fassade der Wohngebäude neu zu regeln. Zur heutigen Sitzung der
Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Satzung erarbeitet. Dieser soll nun
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf
beschließt:
Der Entwurf der 4. (vereinfachten)
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" sowie der
Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der
Entwurf der 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der
Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3) Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von
der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4) Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
