Beschlussvorlage - VO/1/687/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Kommunalwahlgesetz M-V wird die Wahl der Gemeindevertretung in Wahlbereichen durchgeführt. Die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Gemeindevertretung. Wahlgebiete mit bis zu 25.000 Einwohnern können in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Alle übrigen Wahlgebiete sind in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Auf Grund der Einwohnerzahl der Gemeinde Selmsdorf ergibt sich hieraus, dass für das Wahlgebiet der Gemeinde Selmsdorf , wie auch bei allen anderen vorangegangenen Wahlen, ein Wahlbereich gebildet wird,  der in zwei Wahlbezirke eingeteilt wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, für das Wahlgebiet der Gemeinde Selmsdorf zur Wahl der Gemeindevertretung am 7. Juni 2009 einen Wahlbereich zu bilden.

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