Beschlussvorlage - VO/2/260/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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05.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan wird in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt
gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet
werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und
Ausgaben nachgewiesen
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009 sieht in der Einnahmen und Ausgaben
·
im
Verwaltungshaushalt.................................................. 2.924.300,00
EUR
·
im
Vermögenshaushalt:.................................................. 1.401.500,00
EUR
vor.
Allgemein darf angemerkt werden,
dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.
Bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2009 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik
berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der
Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der
Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2009 des Innenministeriums
vom 15. Oktober 2008 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2009
berücksichtigt.
Der Haushaltsplan wurde für das
gesamte Haushaltsjahr 2009 erstellt.
Die Kassenkreditermächtigung ist in
der Haushaltssatzung mit 250.000,00 € festgesetzt und ist
genehmigungsfrei.
Verpflichtungsermächtigungen sind im
Haushaltsplan 2009 nicht eingestellt.
Eine Kreditaufnahme ist ebenfall im
Haushaltsjahr 2009 nicht vorgesehen.
Die Hebesätze der Realsteuern
bleiben auch im Haushalt 2009 unverändert bei
·
280
% für die Grundsteuer A,
·
300
% für die Grundsteuer B und
·
250
% für die Gewerbesteuer
Insgesamt werden Realsteuern in Höhe
von 1.204.000,00 € erhoben, d. h. 41,17 %
zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Investitionen
sind wie folgt im Jahr 2009 vorgesehen:
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Art der Invest./ Inv. –Förderung |
Folgekosten |
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Betrag |
Personal- kosten |
Sachl.
Verw.-kosten |
Schuldendienst |
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-EUR- |
-EUR- |
-EUR- |
-EUR- |
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bewegl. Vermögen-FFW |
10.000,00 |
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bewegl. Vermögen Grundschule Regionalschule |
800,00 25.000,00 |
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Anbau an das Funktionsgebäude Sportplatz |
300.000,00 |
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Erwerb von bewegl. Vermögen- Parkbänke/Abfallbehälter |
25.000,00 |
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Bau von Spielplätzen |
35.000,00 |
- |
Bereits
im Haushalt enthalten |
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Park Bau einer Spurbahn Restbetrag |
6.000,00 |
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Baumaßnahme Umnutzung WE zur Krippe |
25.000,00 |
- |
2.000,00 |
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Erwerb von bewegl. Vermögen- Kapelle |
3.000,00 |
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Anlegen einer Streuobstwiese |
3.000,00 |
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Bau von Buswartehallen |
16.000,00 |
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Restbetrag Gehweg Zarnewenz |
13.000,00 |
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Straßenbaumaßn. Sülsdorf – Teschow Mit Sperrvermerk |
100.000,00 |
- |
Bereits
im Haushalt enthalten |
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Straßenbaumaßnahme Am Kanal Restbetrag |
91.500,00 |
- |
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Teil – Sanierung Gemeindehaus/Restbetrag |
140.000,00 |
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Bereits
im Haushalt enthalten |
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Bau einer
Skateranlage |
85.000,00 |
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1.000,00 |
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Erwerb
von Weihnachtsbeleuchtung |
5.000,00 |
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GESAMT: |
883.300,00 |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde
Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung.
Aufgrund
der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Selmsdorf vom .2009
folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
wird
1.
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen |
2.924.300,00 Euro |
|
in den Ausgaben |
2.924.300,00 Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
|
in den Einnahmen |
1.401.500,00 Euro |
|
in den Ausgaben |
1.401.500,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
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1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0,00 Euro |
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davon für
Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
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2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0,00 Euro |
|
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
250.000,00 Euro |
§
3
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1. Grundsteuer |
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a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) |
280 v. H. |
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b)
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) |
300 v. H. |
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2. Gewerbesteuer |
250 v. H. |
