Beschlussvorlage - VO/2/260/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 sieht in der Einnahmen und Ausgaben

·         im Verwaltungshaushalt.................................................. 2.924.300,00 EUR

·         im Vermögenshaushalt:.................................................. 1.401.500,00 EUR

vor.

Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2009 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2009 des Innenministeriums vom 15. Oktober 2008 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2009 berücksichtigt.

Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2009 erstellt.

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 250.000,00 € festgesetzt und ist genehmigungsfrei.

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2009 nicht eingestellt.

Eine Kreditaufnahme ist ebenfall im Haushaltsjahr 2009 nicht vorgesehen.

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben auch im Haushalt 2009 unverändert bei

·         280 %  für die Grundsteuer A,

·         300 %  für die Grundsteuer B und

·         250 %  für die Gewerbesteuer

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 1.204.000,00 € erhoben, d. h. 41,17 %  zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Investitionen sind wie folgt im Jahr 2009 vorgesehen:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

 

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schuldendienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

bewegl. Vermögen-FFW

10.000,00

-

-

-

bewegl. Vermögen Grundschule

 

Regionalschule

 

800,00

 

25.000,00

-

-

-

Anbau an das Funktionsgebäude

Sportplatz

300.000,00

-

-

-

Erwerb von bewegl. Vermögen- Parkbänke/Abfallbehälter

25.000,00

-

-

-

Bau von Spielplätzen

35.000,00

-

Bereits im Haushalt enthalten

-

Park

Bau einer Spurbahn

Restbetrag

6.000,00

-

-

-

Baumaßnahme

Umnutzung WE zur Krippe

25.000,00

-

2.000,00

-

Erwerb von bewegl. Vermögen- Kapelle

3.000,00

-

-

-

Anlegen einer Streuobstwiese

3.000,00

-

-

-

Bau von Buswartehallen

16.000,00

-

-

-

Restbetrag Gehweg Zarnewenz

13.000,00

-

-

-

Straßenbaumaßn. Sülsdorf – Teschow

Mit Sperrvermerk

100.000,00

-

Bereits im Haushalt enthalten

-

Straßenbaumaßnahme

Am Kanal

Restbetrag

91.500,00

-

-

-

Teil – Sanierung

Gemeindehaus/Restbetrag

140.000,00

-

Bereits im Haushalt enthalten

-

Bau einer Skateranlage

85.000,00

 

1.000,00

 

Erwerb von Weihnachtsbeleuchtung

5.000,00

-

-

-

GESAMT:

883.300,00

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Selmsdorf                                                                vom                   .2009

folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2009   wird

 

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

2.924.300,00   Euro

in den Ausgaben

2.924.300,00   Euro

und

 

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.401.500,00   Euro

in den Ausgaben

1.401.500,00   Euro

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

 

        davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

250.000,00   Euro

 

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

280  v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

300 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

250 v. H.

 

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