Beschlussvorlage - VO/4/965/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Harkensee für das Gebiet "Ostseeblick Barendorf - Ferienhäuser westlich der Seestraße"
Hier: Satzungsändernder Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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03.03.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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18.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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11.02.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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11.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat den Aufstellungsbeschluss für die
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 beschlossen. Die
Änderung des Baugebietes von Sondergebiet für Versorgung und Infrastruktur in
ein Sondergebiet für Ferienhäuser ist vorgesehen. Dies betrifft die in der
Anlage gekennzeichneten Grundstücke 1, 2 und 3 (im Geltungsbereich der Satzung
über die 1. Änderung). Im Gebiet (SO V+I1 - außerhalb des Änderungsbereiches),
das mit laufender Nummer 4 gekennzeichnet ist, ist Infrastruktur weiterhin
vorgesehen.
Da ohnehin in den Sondergebieten für Versorgung und
Infrastruktur auch zu einem Anteil von 50 % Ferienwohnungen zulässig sind, wird
die Änderung nicht als wesentliche Änderung angesehen.
Darüber hinaus bestehen im Sondergebiet für Versorgung und
Infrastruktur (SO V+I1), das mit laufender Nummer 4 in der Anlage
gekennzeichnet ist, weiterhin Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Infrastruktur.
Des Weiteren hat sich das Konzept derart geändert, dass die
Ansiedlung von Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur im Bogen der
Straße (auf den mit 1, 2 und 3 gekennzeichneten Teilflächen im
Änderungsbereich) wohl kaum noch realisierbar ist. Außerdem wird es für das
städtebauliche Konzept aus heutiger Sicht als vorteilhaft gesehen, wenn der
innere Bogen durch Ferienhäuser arrondiert wird.
Da im Sondergebiet für Versorgung und Infrastruktur keine
konkreten Festsetzungen zu Gebäuden getroffen wurden, werden diese nunmehr
ergänzt. Im Bereich der 1. Änderung werden nur Einzelhäuser als zulässig
festgesetzt.
Auf Regelungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann im
Zuge der 1. Änderung verzichtet werden, da diese Maßnahmen bereits durch den
Erschließungsvertrag gesichert sind.
Zur Durchführung des Planverfahrens ist der Satzungsändernde
Beschluss durch die Stadt Dassow erforderlich.
Nach Abstimmung im Bauausschuss wird die Abstimmung mit dem
Landkreis Nordwestmecklenburg bezüglich der Vorgehensweise gesucht.
Auf dieser Grundlage wird dann der Satzungsändernde
Beschluss durch die Stadt Dassow gefasst.
Eine Betroffenheit von Bürgern bzw. der Öffentlichkeit
werden aus diesseitiger Betrachtung nicht gesehen. Der Verzicht auf Versorgung
und Infrastruktur im Änderungsbereich wird die Grundzüge der Planung nicht
wesentlich ändern, sondern eher zu einer Harmonisierung der Nutzung beitragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsändernden Beschluss zur
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen
Gemeinde Harkensee für das Gebiet „Ostseeblick Barendorf –
Ferienhäuser westlich der Seestraße“.
2.
Im
Rahmen des Satzungsändernden Beschlusses wird für den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich anstelle der Gebietsnutzung Sondergebiet Versorgung
und Infrastruktur die Nutzung als Sondergebiet für Ferienhäuser festgesetzt. In
den Ferienhausgebieten werden die Festsetzungen, die das Maß der Nutzung
regeln, weiterhin beibehalten.
3.
Auf
weitere Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Planung Grundzüge nicht
berührt. Hierzu wurde eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg
geführt.
4.
Nach
Beschlussfassung werden die Planunterlagen ausgefertigt.
5.
Die
Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
