Beschlussvorlage - VO/3/419/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens im Wohngebiet an der Schillerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christina Langer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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01.04.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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29.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.04.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 51 Abs. 21 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden
Straßennamen vergeben.
Im
vorliegenden Fall hat die Stadt das Wohngebiet hat der Schillerstraße
erschlossen. Mit der Entschließung entsteht die Notwendigkeit der im Plangebiet
befindlichen Straße einen Namen zu geben. Eine vorübergehende Bezeichnung als
„Planstraße“ wäre nicht ratsam, weil für den Abschluss von
notariellen Kaufverträgen, der Realisierung von Hausanschlüssen durch
Versorgungsunternehmen und letztlich zur Zustellung der persönlichen Post ein
verbindlicher und endgültiger Straßenname notwendig ist. In der beigefügten
Skizze ist der Verlauf der Straße eingezeichnet.
