Beschlussvorlage - VO/4/994/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 19 das seinerzeit als Bebauungsplan für den Bebauungsplan Nr. 5 der ehemaligen Gemeinde Harkensee begonnen wurde, fortgeführt. Die Stadt Dassow hat das Verfahren zunächst bis zum Abwägungsbeschluss durchgeführt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Stadt Dassow hat auf den Satzungsbeschluss verzichtet, weil Ungenauigkeiten in der Plangrundlage erkennbar wurden. In Abhängigkeit von Vermessungen, auch für den ländlichen Wegebau, wurde festgestellt, dass ursprüngliche Annahmen für den B-Plan Nr. 19 nicht mehr bestätigt wurden. Mittlerweile hat sich auch das Konzept für den Bebauungsplan geändert. Es besteht zwar eine Baugenehmigung unter Berücksichtigung der ursprünglichen Vorgaben des Bestandes und des Bebauungsplanes. Diese Baugenehmigung soll jedoch unter Anwendung eines neuen Konzeptes möglicherweise nicht in Anspruch genommen werden. Für die Umsetzung und planerische Vorbereitung des Konzeptes ist zunächst das Verfahren fortzuführen. Die Lage des Katasters änderte sich in Bezug auf vorhandene Lage und Höhe im Gelände. Die Baugenehmigung für das beabsichtigte Vorhaben wurde unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB bereits erteilt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nun erneut durchzuführen. Zur Rechtssicherheit ist das Verfahren nach Abwägungsbeschluss in Anpassung an das Kataster wieder aufzunehmen. Das neue Konzept ist zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des Erneuten Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen. Für den Bebauungsplan ist das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ebenso ist das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet. Das Verfahren ist entsprechend unter Anwendung des derzeit gültigen BauGB durchzuführen. Ein Umweltbericht und die FFH-Verträglichkeitsprüfung sind zum Bestandteil der Planunterlagen zu machen. Erst nach Beteiligungsverfahren können die weiteren Beschlüsse, Abwägungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss erarbeitet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                              Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der             Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan     Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.

 

2.                              Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive        Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich                    auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher   vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit   öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung            bekannt zu geben.

 

3.                              Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der       Planung berührt sind, ist die  Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen   bekanntzugeben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.

 

4.                              In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss   von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im   Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

 

 

 

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Anlagen

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