Beschlussvorlage - VO/4/995/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 durchgeführt. Die Abwägung zum Plan wurde beschlossen.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist in Aufstellung. Nach dem Stand der Planungsarbeiten ist davon auszugehen, dass hier die FFH-Verträglichkeit für das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 21 nachgewiesen werden kann. Auch für weitere Vorhaben kann die FFH-Verträglichkeit nachgewiesen werden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kann erst nach konkreten Aufnahmen während der Saison zum Abschluss gebracht werden.

Der städtebauliche Vertrag wurde unterzeichnet. Der Erschließungsvertrag wurde ebenso unterzeichnet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Erschließungsvertrag um Aussagen zu Folgekosten zu ergänzen wäre. Dies ist zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger entsprechend zu regeln.

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan ist mit dem Nachweis der FFH-Verträglichkeit, nach Abstimmung mit dem StAUN und der UNB, zur Genehmigung zu beantragen. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist in Bearbeitung. Dies wird fortgesetzt, sobald der Umweltbericht auf der Grundlage von landschaftsplanerischen Erhebungen erstellt werden kann.

Die Genehmigung zur Rodung des Einzelbaumes an der Gemeindestraße ist Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme. Die Genehmigung zur Rodung ist den Antragsunterlagen beizufügen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).

2.      Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie der Nachweis der FFH-Verträglichkeit, die in Aussichtstellung der Rodung des Einzelbaumes an der Gemeindestraße beizufügen.

3.      Nach Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.

 

Loading...