Beschlussvorlage - VO/4/994/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow für den Ortsteil Barendorf für das Gebiet "Seestern Barendorf"
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Erneuter Entwurf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
01.04.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
22.04.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Dassow
|
Vorberatung
|
|
|
15.04.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Dassow
|
Entscheidung
|
|
|
29.04.2009
| |||
|
03.06.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für den
B-Plan Nr. 19 das seinerzeit als Bebauungsplan für den Bebauungsplan Nr. 5 der
ehemaligen Gemeinde Harkensee begonnen wurde, fortgeführt. Die Stadt Dassow hat
das Verfahren zunächst bis zum Abwägungsbeschluss durchgeführt. Die
öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht
abgewogen. Die Stadt Dassow hat auf den Satzungsbeschluss verzichtet, weil
Ungenauigkeiten in der Plangrundlage erkennbar wurden. In Abhängigkeit von
Vermessungen, auch für den ländlichen Wegebau, wurde festgestellt, dass
ursprüngliche Annahmen für den B-Plan Nr. 19 nicht mehr bestätigt wurden.
Mittlerweile hat sich auch das Konzept für den Bebauungsplan geändert. Es
besteht zwar eine Baugenehmigung unter Berücksichtigung der ursprünglichen
Vorgaben des Bestandes und des Bebauungsplanes. Diese Baugenehmigung soll
jedoch unter Anwendung eines neuen Konzeptes möglicherweise nicht in Anspruch
genommen werden. Für die Umsetzung und planerische Vorbereitung des Konzeptes
ist zunächst das Verfahren fortzuführen. Die Lage des Katasters änderte sich in
Bezug auf vorhandene Lage und Höhe im Gelände. Die Baugenehmigung für das
beabsichtigte Vorhaben wurde unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes nach
§ 33 BauGB bereits erteilt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nun erneut
durchzuführen. Zur Rechtssicherheit ist das Verfahren nach Abwägungsbeschluss
in Anpassung an das Kataster wieder aufzunehmen. Das neue Konzept ist zu
berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des Erneuten Entwurfs ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen. Für den Bebauungsplan ist das
Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ebenso ist das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 3 Abs. 2 BauGB über die
Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet. Das Verfahren ist entsprechend unter
Anwendung des derzeit gültigen BauGB durchzuführen. Ein Umweltbericht und die
FFH-Verträglichkeitsprüfung sind zum Bestandteil der Planunterlagen zu machen.
Erst nach Beteiligungsverfahren können die weiteren Beschlüsse,
Abwägungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt
die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
(inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr.
19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.
2.
Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung (inklusive Umweltbericht)
sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante
Erhebungen mit öffentlich auszulegen.
Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.
3.
Den beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung
berührt sind, ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekanntzugeben und ihnen ist Gelegenheit zur
Äußerung anzubieten.
4.
In der Bekanntmachung der Öffentlichen
Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel,
Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei
Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
408,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
451,3 kB
|
