Beschlussvorlage - VO/4/995/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen/Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlicher Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen
Hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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01.04.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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22.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.04.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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29.04.2009
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03.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 21 durchgeführt. Die Abwägung zum Plan wurde beschlossen.
Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist in Aufstellung. Nach
dem Stand der Planungsarbeiten ist davon auszugehen, dass hier die
FFH-Verträglichkeit für das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 21 nachgewiesen
werden kann. Auch für weitere Vorhaben kann die FFH-Verträglichkeit
nachgewiesen werden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kann erst nach konkreten
Aufnahmen während der Saison zum Abschluss gebracht werden.
Der städtebauliche Vertrag wurde unterzeichnet. Der
Erschließungsvertrag wurde ebenso unterzeichnet. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass der Erschließungsvertrag um Aussagen zu Folgekosten zu
ergänzen wäre. Dies ist zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger entsprechend
zu regeln.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan ist mit dem
Nachweis der FFH-Verträglichkeit, nach Abstimmung mit dem StAUN und der UNB,
zur Genehmigung zu beantragen. Das Verfahren zur Aufstellung des
Flächennutzungsplanes ist in Bearbeitung. Dies wird fortgesetzt, sobald der
Umweltbericht auf der Grundlage von landschaftsplanerischen Erhebungen erstellt
werden kann.
Die Genehmigung zur Rodung des Einzelbaumes an der
Gemeindestraße ist Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme. Die
Genehmigung zur Rodung ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen /
Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der
gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).
2.
Der
als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur
Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu
beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie
der Nachweis der FFH-Verträglichkeit, die in Aussichtstellung der Rodung des
Einzelbaumes an der Gemeindestraße beizufügen.
3.
Nach
Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.
