Beschlussvorlage - VO/4/1031/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landschaftsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die zukünftige Stadtentwicklung.

Er liefert durch eine differenzierte Bestandsaufnahme der landschaftlichen Situation eine wichtige Planungsgrundlage und dient als fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage in einem integrierten Planungsprozess zwischen Fachbehörden und Stadt, so dass Nutzungs- und Zielkonflikte zwischen den Fachdisziplinen frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden können.

 

Der Landschaftsplan bereitet verträgliche Nutzungskonzepte vor und definiert den räumlichen und inhaltlichen Handlungsrahmen für Maßnahmen hinsichtlich Naturschutz, Küstenschutz, Biotopverbund und Wohnumfeldverbesserung.

 

Mit ihrem themenübergreifenden, integrierten Ansatz bietet die Landschaftsplanung  die Möglichkeit der Diskussion und Problembewältigung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.

 

Die Aufstellung des Landschaftsplanes erfolgt getrennt für den nördlichen Teilbereiche (Ortsteile Pötenitz, Benckendorf, Feldhusen, Johannstorf, Rosenhagen, Volkstorf, Bahrendorf und Harkensee)  und den südlichen Teilbereich (Dassow, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Prieschendorf, Schwanbeck, Tankenhagen, Wieschendorf und Wilmsdorf.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Dassow  fasst den Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes für die Teilbereiche Nord und Süd.

  2. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.

 

  1. Die Aufstellung des Landschaftsplanes erfolgt getrennt  für die zwei Teilbereiche Nord und Süd.

  2. Die Beteiligung am Verfahren zum Landschaftsplan erfolgt im Sinne der §§ 3 und 4 BauGB.

 

  1. Der Beschluss zur  Aufstellung des Landschaftsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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