Beschlussvorlage - VO/4/1026/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 22.10.2008 den damaligen Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht durchgeführt.

Nach der Beschlussfassung über den Vorentwurf wurde das Bebauungs- und Erschließungskonzept mit dem Ziel geändert, dem künftigen Ferienhausgebiet eine attraktivere Gestalt zu geben. Zu diesem Zweck wurde die Haupterschließungsstraße um 2,5 m erweitert und das angestrebte Straßennutzungsprofil um einen einseitigen Fußweg und einen fußwegbegleitenden Grünstreifen ergänzt. Darüber hinaus sollen die südlich der Haupterschließung liegenden Hinterlieger-Grundstücke nicht mehr über einzelne Stichwege, sondern über eine öffentliche Straße erschlossen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, möglichst frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Grundlage der frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB ist ein von der Stadt gebilligtes Plankonzept.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung billigt den als Anlage beigefügten geänderten Vorentwurf (städtebauliches Konzept) des Bebauungsplanes Nr. 25 und beschließt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer 2-wöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen

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