Beschlussvorlage - VO/4/1026/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Dassow "Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd"
Hier: Billigung des geänderten Vorentwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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03.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 22.10.2008 den damaligen Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Träger
öffentlicher Belange wurden noch nicht durchgeführt.
Nach
der Beschlussfassung über den Vorentwurf wurde das Bebauungs- und Erschließungskonzept
mit dem Ziel geändert, dem künftigen Ferienhausgebiet eine attraktivere Gestalt
zu geben. Zu diesem Zweck wurde die Haupterschließungsstraße um 2,5 m erweitert
und das angestrebte Straßennutzungsprofil um einen einseitigen Fußweg und einen
fußwegbegleitenden Grünstreifen ergänzt. Darüber hinaus sollen die südlich der
Haupterschließung liegenden Hinterlieger-Grundstücke nicht mehr über einzelne
Stichwege, sondern über eine öffentliche Straße erschlossen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die
Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Bauleitplanung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist dabei Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, möglichst frühzeitig
zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Grundlage
der frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB ist ein von der Stadt
gebilligtes Plankonzept.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung billigt den als Anlage beigefügten geänderten Vorentwurf (städtebauliches
Konzept) des Bebauungsplanes Nr. 25 und beschließt, mit diesem Vorentwurf die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit soll in Form einer 2-wöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt
werden. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1 MB
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