Beschlussvorlage - VO/4/1031/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan der Stadt Dassow
Hier: Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr Dassow
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Vorberatung
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02.06.2009
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Bereit
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landschaftsplan ist ein
wichtiges Planungsinstrument für die zukünftige Stadtentwicklung.
Er liefert durch eine
differenzierte Bestandsaufnahme der landschaftlichen Situation eine wichtige
Planungsgrundlage und dient als fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage in
einem integrierten Planungsprozess zwischen Fachbehörden und Stadt, so dass Nutzungs-
und Zielkonflikte zwischen den Fachdisziplinen frühzeitig erkannt und
ausgeräumt werden können.
Der Landschaftsplan bereitet
verträgliche Nutzungskonzepte vor und definiert den räumlichen und inhaltlichen
Handlungsrahmen für Maßnahmen hinsichtlich Naturschutz, Küstenschutz,
Biotopverbund und Wohnumfeldverbesserung.
Mit ihrem
themenübergreifenden, integrierten Ansatz bietet die Landschaftsplanung die Möglichkeit der Diskussion und
Problembewältigung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Die Aufstellung des
Landschaftsplanes erfolgt getrennt für den nördlichen Teilbereiche (Ortsteile
Pötenitz, Benckendorf, Feldhusen, Johannstorf, Rosenhagen, Volkstorf,
Bahrendorf und Harkensee) und den
südlichen Teilbereich (Dassow, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Klein Voigtshagen,
Lütgenhof, Prieschendorf, Schwanbeck, Tankenhagen, Wieschendorf und Wilmsdorf.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Aufstellung des
Landschaftsplanes für die Teilbereiche Nord und Süd.
- Der Geltungsbereich umfasst das
gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.
- Die Aufstellung des
Landschaftsplanes erfolgt getrennt
für die zwei Teilbereiche Nord und Süd.
- Die Beteiligung am Verfahren
zum Landschaftsplan erfolgt im Sinne der §§ 3 und 4 BauGB.
- Der Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes ist
ortsüblich bekannt zu machen.
