Beschlussvorlage - VO/1/0029/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.07.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes
Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden
und Städte und weiteren Mitgliedern.
Die Anzahl der so genannten
weiteren Mitglieder errechnet sich nach der Einwohnerzahl (§ 132 KV
M-V). Die Gemeinde Selmsdorf hat neben dem Bürgermeister 4 weitere Mitglieder in
den Amtsausschuss zu entsenden. Die weiteren Mitglieder wählt die Gemeindevertretung
aus ihrer Mitte. Die weiteren Mitglieder werden nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gewählt.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer.
Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu
Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten
in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige
Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters
geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu
erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn jeweils die Mehrheit aller Gemeindevertreter
(6) für sie stimmt.
