Beschlussvorlage - VO/1/0029/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und weiteren Mitgliedern.

 

Die Anzahl der so genannten weiteren Mitglieder errechnet sich nach der Einwohnerzahl (§ 132 KV M-V). Die Gemeinde Selmsdorf hat neben dem Bürgermeister 4 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. Die weiteren Mitglieder wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte. Die weiteren Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn jeweils die Mehrheit aller Gemeindevertreter (6) für sie stimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die ‚Gemeindevertretung Selmsdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Amtsausschuss:

 

Amtsausschussmitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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