Beschlussvorlage - VO/1/0031/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus 5 Mitgliedern der Gemeindevertretung. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl § 36 Abs. 1 KV M-V.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter (6) für sie stimmt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Bau- und Umweltausschuss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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