Beschlussvorlage - VO/1/0076/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 40 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung für die
Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters.
Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen. Gewählt ist,
wer mehr als die Hälfte (mind. 6) der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält.
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut
abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die
Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl
stand. Bei zwei oder mehreren Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den
Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die
meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch
den Bürgermeister zu ziehen ist.
