Beschlussvorlage - VO/2/0013/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Gewährung eines Investitionszuschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Selmsdorf plant in der Dr.- Leber-Str.18 eine Kinderkrippe mit 18
Plätzen einzurichten.
Hierfür
wurden in den Haushaltsplan 2009 finanzielle Mittel in Höhe von 25,0 T€
eingestellt. Weitere 35,0 T€ wurden mit Beschluss zur Bewilligung von
überplanmäßigen Mittel im Haushalt 2009 verankert.
Im
Ergebnis der Ausschreibung zur geplanten Baumaßnahme reichen diese eingeplanten
Mittel bei Weitem nicht aus.
Eine
Möglichkeit wäre die geplante Baumaßnahme an den zukünftigen Träger zu
übertragen und hierzu dem Träger einen Investitionszuschuss zu gewähren. Bei
der Übertragung der Maßnahme an den Träger ist auch gewährleistet, dass der
bestehende Ingenieurvertrag mit übernommen wird.
In
Prüfung dieser Möglichkeit wird davon ausgegangen, dass ein
Investitionszuschuss in Höhe von 95,0 T€ als ausreichend angesehen wird.
Der Investitionszuschuss kann auf 60,0 T€ gesenkt werden, falls die
Gemeinde Selmsdorf auf die gestundeten Kreditverpflichtungen des Träges
verzichtet.
Der
Darlehensvertrag wurde 1996 vereinbart und im Jahr 1999 gestundet. Der
Restbetrag des gestundeten Darlehens beläuft sich auf 38.449,15 €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt
a)
dem
Jugendhilfezentrum Rehna e. V. zur Schaffung von 18 Krippenplätze im Gebäude
der Dr.-Leber-Str.18 einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von
95.000,00 € zu gewähren.
b)
Dem
Jugendhilfezentrum Rehna e. V. zur Schaffung von 18 Krippenplätzen im Gebäude
der Dr.-Leber-Str.18 einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von
60.000,00 € zu gewähren und auf die gestundete Kreditverpflichtung in
Höhe von 38.449,15 € zu verzichten.
Im
Rahmen der Gewährung des Investitionszuschuss genehmigt die Gemeindevertretung
Selmsdorf die außerplanmäßigen Mittel in entsprechender Höhe (Höhe ist
einzusetzen), unter der Haushaltstalle 4640/9870. Die Deckung erfolgt über die
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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972,8 kB
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