Beschlussvorlage - VO/1/0075/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 44 Kommunalwahlgesetz M-V hat die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit
der Wahl und über mögliche Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu
beschließen. Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schönberger Land prüfte in
seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2009 die Wahlergebnisse der
Bürgermeisterwahl und der Wahl der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 07.06.2009.
Die Wahlergebnisse wurden durch den Gemeindewahlausschuss bestätigt. Die
Veröffentlichung der Wahlergebnisse erfolgte am 19.06.2009 in der
Ostsee-Zeitung. Im Rahmen dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf
hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Selmsdorf gegen die
Gültigkeit der Wahlen der Gemeinde Selmsdorf Einspruch einlegen kann. Einspruch
gegen die Gültigkeit der Wahl kann ebenfalls die Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises NWM einlegen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen wurden von
keiner Seite eingelegt. Daher wird der Gemeindevertretung die Empfehlung
gegeben, die Gültigkeit der Wahl gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz M-V zu
beschließen.
