Beschlussvorlage - VO/1/0075/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz M-V hat die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl und über mögliche Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schönberger Land prüfte in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2009 die Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 07.06.2009. Die Wahlergebnisse wurden durch den Gemeindewahlausschuss bestätigt. Die Veröffentlichung der Wahlergebnisse erfolgte am 19.06.2009 in der Ostsee-Zeitung. Im Rahmen dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Selmsdorf gegen die Gültigkeit der Wahlen der Gemeinde Selmsdorf Einspruch einlegen kann. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann ebenfalls die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM einlegen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen wurden von keiner Seite eingelegt. Daher wird der Gemeindevertretung die Empfehlung gegeben, die Gültigkeit der Wahl gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz M-V zu beschließen.

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