Beschlussvorlage - VO/1/0024/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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07.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Hauptsatzung
der Gemeinde Lüdersdorf gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 6
Gemeindevertreter an.
Die
Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters
ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.
Ferner
besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese
Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter (9) für
sie stimmt § 32 Abs. 2 KV M-V.
Für
den Hauptausschuss können Vertreter gewählt werden (§ 4 Hauptsatzung).
