Beschlussvorlage - VO/1/0024/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 6 Gemeindevertreter an.

 

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter (9) für sie stimmt § 32 Abs. 2 KV M-V.

 

Für den Hauptausschuss können Vertreter gewählt werden (§ 4 Hauptsatzung).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Hauptausschuss:

 

Hauptausschussmitglieder

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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